Barrierefrei reisen

 Bitte melden Sie einen Hilfsbedarf Ihrem Reiseunternehmen oder der Fluglinie mindestens 48 Stunden vor Abflug an, damit eine Weiterleitung an das Betreuungsservice sichergestellt werden kann.
 
Dieser Service steht selbstverständlich rund um die Uhr zur Verfügung und ist kostenlos.
Barrierefrei reisen
Sie sollten schon bei der Buchung Ihres Fluges angeben, zu welchem Grad Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Es gelten international sechs Einstufungen zur Selbsteinschätzung:
 

Grad der Bewegungsfreiheit
Selbsteinschätzung
WCHR (wheelchair - ramp)
Passagier kann kurze Distanzen gehen und Stufen steigen. Er/ Sie kann sich in der Kabine selbstständig bewegen und Flugzeugtreppen alleine bewältigen. Hilfestellung zum/ vom Flugzeug ist erforderlich.
WCHS (wheelchair - steps)
Passagier kann die Flugzeugtreppe nicht auf/ absteigen, kann sich jedoch in der Kabine selbständig bewegen.
WCHC (wheelchair - cabin seat)
Passagier ist komplett immobil und muss bis zum Kabinensitz gebracht bzw. von dort geholt werden.
STCR (stretcher)
Passagier muss liegend transportiert werden.
DEAF
Passagier mit Hör oder Hör- und Sprachbehinderung.
BLND
Passagier mit Sehbehinderung.

Werden Sie mit einem Privatfahrzeug oder Taxi zum/ vom Flughafen gebracht/ abgeholt? Dann nutzen Sie die gekennzeichneten Gratisstellplätze zum Aussteigen bzw. Einsteigen und Ausladen bzw. Einladen des Gepäcks. Von dort erreichen Sie niveaugleich die Abflughalle bzw. Ankunftshalle. Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte beim Mobilitätsservice in der Ankunftshalle oder im Check-in 3, oder beim Check-in Schalter Ihrer Fluglinie.
 
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug kommen sind für Sie eigene Behindertenparkplätze gekennzeichnet.
 
Falls Sie bei der Einfahrt bzw. Ausfahrt irgendwelche Probleme haben und Hilfe benötigen, rufen Sie bei der Sprechtaste im Bereich der Einfahrts- bzw. Ausfahrtsschranken das Kassenpersonal: es wird Ihnen so schnell wie möglich geholfen!
 
Der Airport Transfer Service bietet gebrechlichen oder behinderten Personen Transportmöglichkeiten in einem speziell ausgestatteten Kleinbus. Es können gleichzeitig 2 Personen im Rollstuhl sowie max. 6 Begleitpersonen befördert werden.
 

(Gemäß der EU Richtlinie (EC) 1107/2006 übernehmen die Verantwortung der Hilfeleistung für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) im Flugverkehr die Flughäfen).