Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-G) sieht im Wesentlichen zwei Mitwirkungsmöglichkeiten vor. Jeder Bürger darf Einsicht in die Projektunterlagen nehmen, schriftliche Stellungnahmen zum Projekt abgeben und an der öffentlichen Erörterung und mündlichen Verhandlung teilnehmen. Personen oder Gruppen mit Parteistellung sind außerdem berechtigt, im Verfahren ihre Rechte geltend zu machen. Sie haben beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht und können gegen den UVP-Bescheid bis zu den Höchstgerichten berufen. Ablauf UVP 3. PisteAbsolvierte Verfahrensschritte:- Einreichung von UVE und Projektunterlagen am 1. März 2007
- Vorprüfung der Einreichunterlagen auf Vollständigkeit
- Erfüllung des Ergänzungsauftrages der Behörde in drei Revisionen der Einreichunterlagen
- Öffentliche Auflage der Einreichunterlagen in den Standortgemeinden Mitte 2008
- Erstellung der Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA) durch die von der Behörde bestellten Gutachter unter Berücksichtigung der schriftlichen Stellungnahmen aus der Bevölkerung
- Beantwortung von Behördenanfragen in zwei weiteren Revisionen der Einreichung (bis Mitte 2010), insb. Aktualisierung der Flugverkehrsprognose und Fortschreibung bis ins Jahr 2025
- Fertigstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) durch die Behörde und ihre Gutachter (Juni 2011)
- Öffentliche Auflage des UVGA für mindestens 4 Wochen zur Einsichtnahme durch die Bevölkerung (07. Juli 2011 bis 25. August 2011)
- Mündliche Verhandlung (29. August 2011 bis 07. September 2011, Multiversum Schwechat)
- Öffentliche Einsichtnahme in die Verhandlungsschrift
- Ende des behördlichen Ermittlungsverfahrens mit Wirkung vom 12.Oktober 2011
- Bescheid in 1. Instanz vom 10. Juli 2012 (Download von der Homepage der UVP-Behörde) - gegen diesen Bescheid bestand bis 24. August 2012 die Möglichkeit zur Berufung
Weitere Details zum Ablauf des UVP-Verfahrens finden sich auf einer eigenen Homepage der UVP-Behörde (Amt der NÖ Landesregierung) zum ggst. Verfahren.
Informationen zu den letzten Verfahrensschritten finden sich in den aktuellen Kundmachungen der UVP-Behörde zum ggst. Verfahren. |