




Der Flughafen Wien ist gemäß Beschluss der Europäischen Kommission verpflichtet, eine vollständige Kontrolle von Lieferungen, die in den Sicherheitsbereich des Flughafens eingebracht werden, durchzuführen.
Flughafenlieferungen sind alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind.
Flughafenlieferungen sind also vor ihrer Verbringung in Sicherheitsbereiche zu kontrollieren, es sei denn die erforderlichen Sicherheitskontrollen gem. Pkt. 9.1.4 EU VO 185/2010 werden von einem sog. bekannten Lieferanten durchgeführt und die Lieferungen wurden anschließend bis zur Anlieferung im Sicherheitsbereich vor unbefugten Eingriffen geschützt.
Die FWAG kann Unternehmen, die Flughafenlieferungen durchführen, als bekannte Lieferanten unter folgenden Voraussetzungen anerkennen:
Weiterführende Informationen zum Thema Flughafenlieferungen können auf der Homepage des BMVIT abgerufen werden (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/index.html).
Für den Sicherheitsbeauftragten ist eine kostenpflichtige Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Die Kosten in Höhe von ca. 250,-- sind an das BMI zu entrichten.



