Flughafen Wien zu Format-Artikel vom 23. April 2010
Zum Artikel in der kommenden Ausgabe des Format vom 23. April 2010 stellt die Flughafen Wien AG klar, dass die gerichtliche Beweissicherung von der Flughafen Wien AG selbst beantragt wurde. Bisher liegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat kein Bericht über die Ergebnisse der gerichtlichen Beweissicherung vor. Dies bestätigt auch der mit der gerichtlichen Beweissicherung beauftragte Zivilingenieur Matthias Rant.
Die Überwachung der technischen Ausführungsqualität der geleisteten Arbeiten auf der Baustelle obliegt wie bei jedem Bauprojekt der örtlichen Bauaufsicht, die im gegenständlichen Fall extern vergeben ist. Ob sich daraus Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten ergeben, wird derzeit geprüft.
Darüberhinaus ist festzuhalten, dass es bei jeder noch nicht fertiggestellten Baustelle Mängel gibt, die bis Projektende zu beheben sind. Derzeit werden festgestellte Mängel seit Wiederaufnahme der Tätigkeiten am 15. Februar 2010 behoben. Nach Vorliegen der Ergebnisse der gerichtlichen Beweissicherung wird dieser Prozess fortgesetzt. Vor Inbetriebnahme des Terminals ist jedenfalls eine behördliche Betriebsgenehmigung einzuholen, bei der allenfalls verbleibende schwerwiegende Mängel zu einer Nicht-Genehmigung der Betriebsaufnahme führen würden. Somit wäre eine Gefährdung von Passagieren zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Die Flughafen Wien AG geht weiter davon aus, dass die Inbetriebnahme der Terminalerweiterung VIE-Skylink im ersten Halbjahr 2012 erfolgen kann und die bekanntgegebenen Kosten von 830 Mio. eingehalten werden können.
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