Teilangebot IFM (2022)
>> Hier finden Sie die Ad-Hoc-Information der Flughafen Wien AG vom 13.6.2022
>> Hier finden Sie die Ad-Hoc-Information der Flughafen Wien AG vom 17.8.2022
>> Hier finden Sie die Corporate News der Flughafen Wien AG vom 3.10.2022
>> Hier finden Sie die Presseaussendung der Flughafen Wien AG vom 24.1.2023
>> Hier finden Sie die Corporate News der Flughafen Wien AG vom 10.2.2023
Die Informationen auf dieser Seite werden kontinuierlich ergänzt, sobald die Unterlagen vorliegen.
Verbreitungsbeschränkung - FWAG
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieses Freiwilligen Öffentlichen Teilangebots der Airports Group Europe S.à r.l. (das "Angebot") gekommen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen dieses Angebots oder (iii) sonstige, mit diesem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Zielgesellschaft und die Bieterin übernehmen keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Das Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.
Die Zielgesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme des Angebots (i) außerhalb der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten oder (ii) im Vereinigten Königreich durch eine Person, die keine Relevante (UK) Person ist.
>> gelesen und zur Kenntnis genommen – weiter zum Teilangebot
Verbreitungsbeschränkung - FWAG
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieses Freiwilligen Öffentlichen Teilangebots der Airports Group Europe S.à r.l. (das "Angebot") gekommen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen dieses Angebots oder (iii) sonstige, mit diesem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Zielgesellschaft und die Bieterin übernehmen keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Das Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.
Die Zielgesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme des Angebots (i) außerhalb der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten oder (ii) im Vereinigten Königreich durch eine Person, die keine Relevante (UK) Person ist.
>> gelesen und zur Kenntnis genommen – weiter zur Änderung/Verbesserung des Angebots
Wien, 10. Februar 2023
Airports Group Europe S.à r.l. ("Airports Group Europe "), eine indirekte Tochtergesellschaft von IFM Global Infrastructure Fund ("IFM GIF") gibt bekannt, dass während der Annahmefrist und der Verlängerten Annahmefrist, die am 8. Februar 2023 (17:00 Uhr (Wiener Ortszeit)) endete, insgesamt 2.834.012 Aktien der Flughafen Wien Aktiengesellschaft ("Flughafen Wien AG") in ihr freiwilliges öffentliches Teilangebot ("Angebot") eingereicht wurden. Dies entspricht ca. 3,37 % des gesamten Grundkapitals der Flughafen Wien AG.
Aktionäre der Flughafen Wien AG, die das Angebot während der Annahmefrist oder der Verlängerten Annahmefrist angenommen haben, erhalten den Angebotspreis von EUR 34,00 je Angebotsaktie cum dividend innerhalb von 10 Börsetagen nach Ablauf der Verlängerten Annahmefrist, das bedeutet spätestens am 22. Februar 2023.
Airports Group Europe wird nach der Abwicklung des Angebots in Summe 36.434.021 Aktien an der Flughafen Wien AG halten; dies entspricht ca. 43,37% des gesamten Grundkapitals der Flughafen Wien AG. Unter Berücksichtigung der 125.319 eigenen Aktien (gemäß Quartalsbericht 3/2022) entspricht dies insgesamt ca. 43,44 % der gesamten ausstehenden Stimmrechte an der Flughafen Wien AG.