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Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984m
ISIN AT00000VIE62
Veröffentlichung des Beschlusses
der Hauptversammlung vom 03.05.2019
über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und § 2 VeröffentlichungsV
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Schwechat, wurde am 3. Mai 2019 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 30,00 nicht unterschreiten und die Obergrenze von EUR 45, 00 nicht überschreiten."
Der Vorstand
Wien, am 3.5.2019
Schwechat, FN 42984m
ISIN AT00000VIE62
Veröffentlichung des Beschlusses
der Hauptversammlung vom 03.05.2019
über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und § 2 VeröffentlichungsV
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Schwechat, wurde am 3. Mai 2019 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 30,00 nicht unterschreiten und die Obergrenze von EUR 45, 00 nicht überschreiten."
Der Vorstand
Wien, am 3.5.2019