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Flughafen Wien: Alle Behördenauflagen eingehalten
Zur Entschließung des EU-Parlaments bezüglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Infrastrukturerweiterungen am Flughafen Wien stellt die Flughafen Wien AG (FWAG) wie folgt fest:
Der in der Presseaussendung von Rechtsanwältin Susanne Heger erweckte Eindruck, Ausbauten am Flughafen Wien seien ohne entsprechende behördliche Genehmigung erfolgt, ist absolut unzutreffend. Die FWAG hat alle zum damaligen Zeitpunkt von der Behörde geforderten Genehmigungen und Auflagen eingeholt beziehungsweise erfüllt.
Nach Vorliegen der Interpretation der EU-Kommission, wonach für bestimmte Teile der Vorhaben eine UVP notwendig sei, wurde über Veranlassung der österreichischen Behörden unmittelbar ein Ex-post-Umweltverträglichkseitsbericht vorgelegt, der auch der EU-Kommission übermittelt wurde. Die EU-Kommission sah darauf basierend keinen Anlass für weitere Maßnahmen. Konsequenz des Ex-post-Umweltverträglichkeitsberichts war die Forderung nach diversen Ausgleichsmaßnahmen, die von der FWAG auch entsprechend erfüllt wurden.
Es ist überdies festzuhalten, dass im Zuge des laufenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben einer dritten Piste, alle bisherigen Ausbauten in das Verfahren einbezogen wurden und daher auch für alle Parteien die Möglichkeit bestand, entsprechende Einwendungen vorzubringen.
Rückfragehinweis: Pressestelle Flughafen Wien AG