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Ad-hoc Information der Flughafen Wien AG über die Ergänzung der Tagesordnung bei der kommenden Hauptversammlung am 31.5.2016
zur Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien um bis zu EUR 120 pro Aktie
Die Flughafen Wien AG gibt bekannt, dass sie heute über einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnungspunkte der kommenden Hauptversammlung am 31.5.2016 informiert wurde.
Die Aktionäre Stadt Wien (Wien Holding GmbH) und das Land Niederösterreich (NÖ-Landesbeteiligungsholding GmbH) haben folgenden Beschlussantrag übermittelt:
"Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8, sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 85 nicht unterschreiten und die Obergrenze von EUR 120 nicht überschreiten."
Der Beschlussantrag wurde folgendermaßen begründet:
"Der Vorstand der Flughafen Wien AG ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Durch Einführung dieser Erwerbs- und Veräußerungsermächtigung soll die zukünftige Liquidität und Börsenotierung der Flughafen Wien Aktie bekräftigt und sichergestellt werden."
Rückfragehinweis:
Konzernkommunikation Flughafen Wien AG
Pressestelle: Investor Relations:
Peter Kleemann (+43-1-) 7007-23000 Judit Helenyi (+43-1-)7007-23126
Clemens Schleinzer (+43-1-) 7007-22399 Mario Santi (+43-1-) 7007-22826
Stefanie Tomanek (+43-1-) 7007-26939 j.helenyi@viennaairport.com
p.kleemann@viennaairport.com m.santi@viennaairport.com
c.schleinzer@viennaairport.com
s.tomanek@viennaairport.com
www.viennaairport.com
Die Flughafen Wien AG gibt bekannt, dass sie heute über einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnungspunkte der kommenden Hauptversammlung am 31.5.2016 informiert wurde.
Die Aktionäre Stadt Wien (Wien Holding GmbH) und das Land Niederösterreich (NÖ-Landesbeteiligungsholding GmbH) haben folgenden Beschlussantrag übermittelt:
"Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8, sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 85 nicht unterschreiten und die Obergrenze von EUR 120 nicht überschreiten."
Der Beschlussantrag wurde folgendermaßen begründet:
"Der Vorstand der Flughafen Wien AG ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Durch Einführung dieser Erwerbs- und Veräußerungsermächtigung soll die zukünftige Liquidität und Börsenotierung der Flughafen Wien Aktie bekräftigt und sichergestellt werden."
Rückfragehinweis:
Konzernkommunikation Flughafen Wien AG
Pressestelle: Investor Relations:
Peter Kleemann (+43-1-) 7007-23000 Judit Helenyi (+43-1-)7007-23126
Clemens Schleinzer (+43-1-) 7007-22399 Mario Santi (+43-1-) 7007-22826
Stefanie Tomanek (+43-1-) 7007-26939 j.helenyi@viennaairport.com
p.kleemann@viennaairport.com m.santi@viennaairport.com
c.schleinzer@viennaairport.com
s.tomanek@viennaairport.com
www.viennaairport.com