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Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde der Gemeinde Parndorf gegen dritte Piste am Flughafen Wien zurück
Gegen die positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als zweite Instanz für den Bau der dritten Piste wurden Beschwerden von Gegnern des Pistenprojektes sowohl beim Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof eine erste Entscheidung getroffen und die diesbezügliche Revision der Gemeinde Parndorf zurückgewiesen, wobei gegen die Zurückweisung kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung steht. Als Begründung führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Gemeinde ihr Mitspracherecht als Partei nicht erstmals in einem Verfahren vor dem Höchstgericht geltend machen kann, und es bisher unterlassen hätte, bereits vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht tätig zu werden.
Aus der Sicht des Flughafen Wien ist die Entscheidung ein erstes positives Signal, das die Verhinderungstaktik der Pistengegner durchkreuzt.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Facebook: www.facebook.com/flughafenwien
Twitter: PeterKleemannVIE
Gegen die positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als zweite Instanz für den Bau der dritten Piste wurden Beschwerden von Gegnern des Pistenprojektes sowohl beim Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof eine erste Entscheidung getroffen und die diesbezügliche Revision der Gemeinde Parndorf zurückgewiesen, wobei gegen die Zurückweisung kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung steht. Als Begründung führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Gemeinde ihr Mitspracherecht als Partei nicht erstmals in einem Verfahren vor dem Höchstgericht geltend machen kann, und es bisher unterlassen hätte, bereits vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht tätig zu werden.
Aus der Sicht des Flughafen Wien ist die Entscheidung ein erstes positives Signal, das die Verhinderungstaktik der Pistengegner durchkreuzt.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
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