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3. Piste: Endgültige Abfuhr für Gemeinde Parndorf –
Verwaltungsgerichtshof weist Revision zurück
Keine Rechtsmittel mehr möglich – substanzloser Rechtsstreit wurde rechtskräftig zugunsten des Flughafens entschieden
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision als letzte Instanz unanfechtbar abgelehnt, welche die Gemeinde Parndorf gegen die positive Entscheidung für den Bau der 3. Piste eingebracht hat. Damit sind auch jegliche Rechtsmittel der Gemeinde Parndorf erschöpft.
Die absurde Behauptung der Gemeinde Parndorf, man sei über das seit 2007 laufende UVP-Projekt der dritten Piste am Flughafen Wien nicht informiert gewesen und hätte daher das Stellungnahmerecht nicht wahrnehmen können, wurde im Juni 2019 bereits beim Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass die Kundmachungen im UVP-Verfahren gesetzeskonform vorgenommen wurden und die Gemeinde aufgrund ihrer Entfernung zum Flughafen nicht als „betroffen“ anzusehen ist, weil die Vorgaben der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Im Oktober 2019 blitzte die Gemeinde Parndorf damit auch beim Verfassungsgerichtshof ab, bis schlussendlich auch der Verwaltungsgerichtshof die eingereichte Revision rechtskräftig abgelehnt hat. Also: Außer Spesen nichts gewesen.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Facebook: www.facebook.com/flughafenwien
Twitter: twitter.com/flughafen_wien
Verwaltungsgerichtshof weist Revision zurück
Keine Rechtsmittel mehr möglich – substanzloser Rechtsstreit wurde rechtskräftig zugunsten des Flughafens entschieden
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision als letzte Instanz unanfechtbar abgelehnt, welche die Gemeinde Parndorf gegen die positive Entscheidung für den Bau der 3. Piste eingebracht hat. Damit sind auch jegliche Rechtsmittel der Gemeinde Parndorf erschöpft.
Die absurde Behauptung der Gemeinde Parndorf, man sei über das seit 2007 laufende UVP-Projekt der dritten Piste am Flughafen Wien nicht informiert gewesen und hätte daher das Stellungnahmerecht nicht wahrnehmen können, wurde im Juni 2019 bereits beim Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass die Kundmachungen im UVP-Verfahren gesetzeskonform vorgenommen wurden und die Gemeinde aufgrund ihrer Entfernung zum Flughafen nicht als „betroffen“ anzusehen ist, weil die Vorgaben der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Im Oktober 2019 blitzte die Gemeinde Parndorf damit auch beim Verfassungsgerichtshof ab, bis schlussendlich auch der Verwaltungsgerichtshof die eingereichte Revision rechtskräftig abgelehnt hat. Also: Außer Spesen nichts gewesen.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
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