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| Presseaussendungen
Flughafen Wien zum Projekt 3. Piste:
UVP-Behörde genehmigt Flughafen-Antrag auf Verlängerung der Realisierungsfrist bis 30.6.2033
Mit Bescheid vom 26.5.2023 hat die als UVP-Behörde zuständige NÖ-Landesregierung den Antrag der Flughafen Wien AG auf Verlängerung der Realisierungsfrist für das Vorhaben 3. Piste auf nunmehr 30.6.2033 genehmigt.
Die Entscheidung folgte den Feststellungen und Einschätzungen der befassten Gutachter. Die Fristerstreckung ermöglicht es dem Flughafen Wien, den Bauzeitraum für die 3. Piste entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit zu planen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann. Der Flughafen Wien verfolgt das Projekt 3. Piste auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids jedenfalls weiter mit Nachdruck.
Das Projekt 3. Piste selbst wurde bereits am 17.2.2020 von den Höchstgerichten endgültig und unanfechtbar rechtskräftig genehmigt. Die unvorhersehbar lange Rechtsmittel-Verfahrensdauer bis Februar 2020 sowie die unvorhersehbare Corona-Pandemie, die kurz nach der höchstgerichtlichen Genehmigung den Flugverkehr ab 2020 für mehr als zwei Jahre weitgehend lahmgelegt hat, haben die Planungsgrundlagen für das Projekt 3. Piste massiv beeinträchtigt.
Erst das Jahr 2023 bringt wieder einen deutlichen Anstieg des Flugverkehrs. Die Prognose geht derzeit für 2023 von etwa 75% der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80% der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
www.viennaairport.com
www.facebook.com/flughafenwien
UVP-Behörde genehmigt Flughafen-Antrag auf Verlängerung der Realisierungsfrist bis 30.6.2033
Mit Bescheid vom 26.5.2023 hat die als UVP-Behörde zuständige NÖ-Landesregierung den Antrag der Flughafen Wien AG auf Verlängerung der Realisierungsfrist für das Vorhaben 3. Piste auf nunmehr 30.6.2033 genehmigt.
Die Entscheidung folgte den Feststellungen und Einschätzungen der befassten Gutachter. Die Fristerstreckung ermöglicht es dem Flughafen Wien, den Bauzeitraum für die 3. Piste entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit zu planen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann. Der Flughafen Wien verfolgt das Projekt 3. Piste auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids jedenfalls weiter mit Nachdruck.
Das Projekt 3. Piste selbst wurde bereits am 17.2.2020 von den Höchstgerichten endgültig und unanfechtbar rechtskräftig genehmigt. Die unvorhersehbar lange Rechtsmittel-Verfahrensdauer bis Februar 2020 sowie die unvorhersehbare Corona-Pandemie, die kurz nach der höchstgerichtlichen Genehmigung den Flugverkehr ab 2020 für mehr als zwei Jahre weitgehend lahmgelegt hat, haben die Planungsgrundlagen für das Projekt 3. Piste massiv beeinträchtigt.
Erst das Jahr 2023 bringt wieder einen deutlichen Anstieg des Flugverkehrs. Die Prognose geht derzeit für 2023 von etwa 75% der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80% der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
www.viennaairport.com
www.facebook.com/flughafenwien