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Flughafen Wien legt Rechtsmittel gegen erstinstanzlich abweisende Entscheidung im Verfahren gegen Fr. Dr. Krismer ein
Entscheidung juristisch unverständlich und widersprüchlich
Im Herbst 2022 brachte der Flughafen Wien aufgrund von falschen Behauptungen und öffentlichen Unterstellungen gegen Organe des Unternehmens Klage gegen Frau Dr. Krismer ein. Gegen die dazu ergangene abweisende erstinstanzliche Entscheidung wird die Flughafen Wien AG Rechtsmittel einbringen. Das Gericht hat die unbewiesenen Aussagen von Fr. Dr. Krismer als „grenzwertig, aber gerade noch vertretbar“ bewertet.
Für den Flughafen Wien ist diese Entscheidung juristisch unverständlich und widersprüchlich, weshalb es notwendig ist, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzubringen.
Wer einem börsennotierten Unternehmen und seinen Organen den Vorwurf der Involvierung in „vorsätzliche Geldwäsche“ macht, muss die Wahrheit dieser Vorwürfe beweisen. Bis heute hat Frau Dr. Krismer keinen wie immer gearteten Beweis erbringen können, weil diese Anwürfe völlig falsch sind und es daher auch keine Beweise geben kann.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Facebook: www.facebook.com/flughafenwien
Twitter: twitter.com/flughafen_wien
Entscheidung juristisch unverständlich und widersprüchlich
Im Herbst 2022 brachte der Flughafen Wien aufgrund von falschen Behauptungen und öffentlichen Unterstellungen gegen Organe des Unternehmens Klage gegen Frau Dr. Krismer ein. Gegen die dazu ergangene abweisende erstinstanzliche Entscheidung wird die Flughafen Wien AG Rechtsmittel einbringen. Das Gericht hat die unbewiesenen Aussagen von Fr. Dr. Krismer als „grenzwertig, aber gerade noch vertretbar“ bewertet.
Für den Flughafen Wien ist diese Entscheidung juristisch unverständlich und widersprüchlich, weshalb es notwendig ist, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzubringen.
Wer einem börsennotierten Unternehmen und seinen Organen den Vorwurf der Involvierung in „vorsätzliche Geldwäsche“ macht, muss die Wahrheit dieser Vorwürfe beweisen. Bis heute hat Frau Dr. Krismer keinen wie immer gearteten Beweis erbringen können, weil diese Anwürfe völlig falsch sind und es daher auch keine Beweise geben kann.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
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