Presse & News
| Presseaussendungen
Flughafen Wien zu aktueller BVwG-Entscheidung zur 3. Piste
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seiner gestern Abend (10.5.) veröffentlichten Entscheidung eine Fristverlängerung zum Bau der 3. Piste bis 2030 genehmigt. Gleichzeitig aber hat das BVwG in dieser Entscheidung entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des UVP-Gesetzes und unter Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschend und erstmalig im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt. Diese Entscheidung hat weitreichende negative Folgen für alle UVP-pflichtigen Projekte, vor allem zum Beispiel Stromleitungen und Windparks, da der überwiegende Teil davon eine Bauzeitverlängerung benötigte und von der Behörde in Einparteienverfahren auch zugestanden bekommen hat. Die Entscheidung gefährdet dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden. Es ist für die Flughafen Wien AG unerlässlich, gegen diese sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbare Rechtsansicht des BVwGs die Höchstgerichte anzurufen.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Facebook: www.facebook.com/flughafenwien
X: twitter.com/flughafen_wien
Instagram: www.instagram.com/vienna_airport
LinkedIn: www.linkedin.com/company/vienna-international-airport
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seiner gestern Abend (10.5.) veröffentlichten Entscheidung eine Fristverlängerung zum Bau der 3. Piste bis 2030 genehmigt. Gleichzeitig aber hat das BVwG in dieser Entscheidung entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des UVP-Gesetzes und unter Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschend und erstmalig im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt. Diese Entscheidung hat weitreichende negative Folgen für alle UVP-pflichtigen Projekte, vor allem zum Beispiel Stromleitungen und Windparks, da der überwiegende Teil davon eine Bauzeitverlängerung benötigte und von der Behörde in Einparteienverfahren auch zugestanden bekommen hat. Die Entscheidung gefährdet dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden. Es ist für die Flughafen Wien AG unerlässlich, gegen diese sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbare Rechtsansicht des BVwGs die Höchstgerichte anzurufen.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Facebook: www.facebook.com/flughafenwien
X: twitter.com/flughafen_wien
Instagram: www.instagram.com/vienna_airport
LinkedIn: www.linkedin.com/company/vienna-international-airport