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Flughafen Wien beruft gegen erstinstanzliches Urteil im Verfahren gegen Ex-Vorstand Ernest Gabmann
Der ehemalige Flughafen-Vorstand forderte 728.000, von denen ihm in einem gestern zugestellten Urteil des Landesgerichts Korneuburg 346.000 zugesprochen wurden. Die Flughafen Wien AG wird gegen dieses erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel ergreifen.
Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Auflösung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Vorstands der Flughafen Wien AG mit 31. Dezember 2011. Während die Flughafen Wien AG das Dienstverhältnis zu diesem Termin als rechtmäßig beendet betrachtet, sieht Gabmann diese vorzeitige Vertragsauflösung als vorbehaltlich eines Konsulentenvertrags vereinbart. Da dieser Konsulentenvertrag nie abgeschlossen wurde, sei die Vertragsauflösung auch nie rechtswirksam geworden.
Das Landesgericht Korneuburg hat Gabmann nun in seinem Begehren insoweit Recht gegeben, dass ihm 346.000 der von ihm geforderten 728.000 zugesprochen wurde. Die Flughafen Wien AG hat auf anwaltliche Empfehlung entschieden, gegen dieses Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Rückfragehinweis: Pressestelle Flughafen Wien AG
Stephan Klasmann (+43-1-) 7007-22300
Peter Kleemann (+43-1-) 7007-23000
Clemens Schleinzer (+43-1-) 7007-22399
Stefanie Tomanek (+43-1-) 7007-26939
p.kleemann@viennaairport.com
c.schleinzer@viennaairport.com
s.tomanek@viennaairport.com
www.viennaairport.com
Der ehemalige Flughafen-Vorstand forderte 728.000, von denen ihm in einem gestern zugestellten Urteil des Landesgerichts Korneuburg 346.000 zugesprochen wurden. Die Flughafen Wien AG wird gegen dieses erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel ergreifen.
Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Auflösung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Vorstands der Flughafen Wien AG mit 31. Dezember 2011. Während die Flughafen Wien AG das Dienstverhältnis zu diesem Termin als rechtmäßig beendet betrachtet, sieht Gabmann diese vorzeitige Vertragsauflösung als vorbehaltlich eines Konsulentenvertrags vereinbart. Da dieser Konsulentenvertrag nie abgeschlossen wurde, sei die Vertragsauflösung auch nie rechtswirksam geworden.
Das Landesgericht Korneuburg hat Gabmann nun in seinem Begehren insoweit Recht gegeben, dass ihm 346.000 der von ihm geforderten 728.000 zugesprochen wurde. Die Flughafen Wien AG hat auf anwaltliche Empfehlung entschieden, gegen dieses Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Rückfragehinweis: Pressestelle Flughafen Wien AG
Stephan Klasmann (+43-1-) 7007-22300
Peter Kleemann (+43-1-) 7007-23000
Clemens Schleinzer (+43-1-) 7007-22399
Stefanie Tomanek (+43-1-) 7007-26939
p.kleemann@viennaairport.com
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