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Insider (Ad-Hoc) Information der Flughafen Wien AG: 3. Piste – Abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Am Donnerstag Abend wurde dem Anwalt der Flughafen Wien AG (FWAG) auf elektronischem Weg im Verfahren gegen die erstinstanzliche Genehmigung des Baus einer 3. Piste am Flughafen Wien eine das Projekt nunmehr abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Berufungsinstanz zugestellt. Schon bei erster oberflächlicher Betrachtung ist diese abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die 3. Piste aus Sicht der FWAG juristisch und sachlich unhaltbar und falsch und daher wird das Unternehmen gegen diese Entscheidung höchstgerichtlich außerordentliche Rechtsmittel einlegen, somit das Vorhaben selbstverständlich mit Nachdruck weiter verfolgen.
Entscheidungen zu allfälligen bilanziellen Auswirkungen bzw. Wertanpassungen können erst auf Grundlage einer eingehenden Analyse der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer entsprechenden Bewertung der Konsequenzen getroffen werden.
Die Guidance der Gesellschaft in Bezug auf die für 2016 von den Aktionären zu erwartende Dividende bleibt vollinhaltlich aufrecht.
Rückfragehinweis:
Investor Relations Flughafen Wien AG
Mag. Judit Helenyi
Tel.: (+43-1-) 7007-23126
E-Mail: j.helenyi@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
Am Donnerstag Abend wurde dem Anwalt der Flughafen Wien AG (FWAG) auf elektronischem Weg im Verfahren gegen die erstinstanzliche Genehmigung des Baus einer 3. Piste am Flughafen Wien eine das Projekt nunmehr abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Berufungsinstanz zugestellt. Schon bei erster oberflächlicher Betrachtung ist diese abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die 3. Piste aus Sicht der FWAG juristisch und sachlich unhaltbar und falsch und daher wird das Unternehmen gegen diese Entscheidung höchstgerichtlich außerordentliche Rechtsmittel einlegen, somit das Vorhaben selbstverständlich mit Nachdruck weiter verfolgen.
Entscheidungen zu allfälligen bilanziellen Auswirkungen bzw. Wertanpassungen können erst auf Grundlage einer eingehenden Analyse der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer entsprechenden Bewertung der Konsequenzen getroffen werden.
Die Guidance der Gesellschaft in Bezug auf die für 2016 von den Aktionären zu erwartende Dividende bleibt vollinhaltlich aufrecht.
Rückfragehinweis:
Investor Relations Flughafen Wien AG
Mag. Judit Helenyi
Tel.: (+43-1-) 7007-23126
E-Mail: j.helenyi@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com