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Flughafen Wien zum Projekt 3. Piste:
FWAG beantragt bei UVP-Behörde aufgrund der langen Rechtsmittel-Verfahrensdauer und des coronabedingten Verkehrseinbruchs die Verlängerung der Realisierungsfrist für das von den Höchstgerichten 2020 endgültig genehmigte Vorhaben
Mit Bescheid vom 10.7.2012 hat die als UVP-Behörde zuständige NÖ-Landesregierung den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien genehmigt. Gegen diesen Bescheid wurden zahlreiche Rechtsmittel eingebracht und in der Folge auch die Höchstgerichte befasst. Erst am 17.2.2020, also fast acht Jahre später, hat das letzte höchstgerichtliche Erkenntnis endgültig und unanfechtbar grünes Licht für das Vorhaben gegeben.
Wenige Wochen später brach dann die Corona-Pandemie aus, die den Flugverkehr mehr als zwei Jahre lang weitgehend lahmgelegt hat. Damit wurden auch die Planungsgrundlagen für die 3. Piste massiv beeinträchtigt.
Erst für das Jahr 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg des Flugverkehrs zu erwarten, die Prognose geht derzeit vom Erreichen von etwa 75% der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80% der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.
Diese Entwicklungen machten es für den Flughafen Wien daher notwendig, bei der UVP-Behörde die Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Realisierungsfristen zu beantragen. So wird etwa auf Grundlage des entsprechenden Gutachtens beantragt, die ursprüngliche Realisierungsfrist für die erste Bauphase, die mit 31.12.2023 bestimmt war, neu auf 30.6.2033 festzulegen und die weiteren Fristen dementsprechend anzupassen.
Der Fristverlängerungsantrag basiert auf der Einschätzung des Gutachters, dass der Flugverkehr zukünftig weiter zunehmen und daher in den 2030er Jahren die Kapazitätsgrenze der derzeitigen Pistensystems erreicht werden wird.
Der Antrag unterstreicht auch, dass die FWAG auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids das Projekt 3. Piste weiter mit Nachdruck verfolgt. Die Fristverlängerung ermöglicht der Flughafen Wien AG den konkreten Baubeginn entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit festzulegen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
www.facebook.com/flughafenwien
twitter.com/flughafen_wien
FWAG beantragt bei UVP-Behörde aufgrund der langen Rechtsmittel-Verfahrensdauer und des coronabedingten Verkehrseinbruchs die Verlängerung der Realisierungsfrist für das von den Höchstgerichten 2020 endgültig genehmigte Vorhaben
Mit Bescheid vom 10.7.2012 hat die als UVP-Behörde zuständige NÖ-Landesregierung den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien genehmigt. Gegen diesen Bescheid wurden zahlreiche Rechtsmittel eingebracht und in der Folge auch die Höchstgerichte befasst. Erst am 17.2.2020, also fast acht Jahre später, hat das letzte höchstgerichtliche Erkenntnis endgültig und unanfechtbar grünes Licht für das Vorhaben gegeben.
Wenige Wochen später brach dann die Corona-Pandemie aus, die den Flugverkehr mehr als zwei Jahre lang weitgehend lahmgelegt hat. Damit wurden auch die Planungsgrundlagen für die 3. Piste massiv beeinträchtigt.
Erst für das Jahr 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg des Flugverkehrs zu erwarten, die Prognose geht derzeit vom Erreichen von etwa 75% der Zahl an Flugbewegungen und mehr als 80% der Zahl an Passagieren, verglichen mit dem Rekordjahr 2019, aus.
Diese Entwicklungen machten es für den Flughafen Wien daher notwendig, bei der UVP-Behörde die Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Realisierungsfristen zu beantragen. So wird etwa auf Grundlage des entsprechenden Gutachtens beantragt, die ursprüngliche Realisierungsfrist für die erste Bauphase, die mit 31.12.2023 bestimmt war, neu auf 30.6.2033 festzulegen und die weiteren Fristen dementsprechend anzupassen.
Der Fristverlängerungsantrag basiert auf der Einschätzung des Gutachters, dass der Flugverkehr zukünftig weiter zunehmen und daher in den 2030er Jahren die Kapazitätsgrenze der derzeitigen Pistensystems erreicht werden wird.
Der Antrag unterstreicht auch, dass die FWAG auf Grundlage des unanfechtbaren Genehmigungsbescheids das Projekt 3. Piste weiter mit Nachdruck verfolgt. Die Fristverlängerung ermöglicht der Flughafen Wien AG den konkreten Baubeginn entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flugzahlen sowie der Wirtschaftlichkeit festzulegen, wobei heute noch kein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn angegeben werden kann.
Rückfragehinweis:
Pressestelle Flughafen Wien AG
Peter Kleemann, Unternehmenssprecher
Tel.: (+43-1-) 7007-23000
E-Mail: p.kleemann@viennaairport.com
Website: www.viennaairport.com
www.facebook.com/flughafenwien
twitter.com/flughafen_wien