Angebot
Verbreitungsbeschränkung – FWAG
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich in den Besitz dieses Freiwilligen Öffentlichen Angebots (das "Angebot") gekommen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen des Angebots oder (iii) sonstige, mit dem Angebot in Zusammenhang stehenden Dokumente außerhalb der Republik Österreich weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Zielgesellschaft und die Bieterin übernehmen keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Das Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.
Das Angebot wird weder von einer Behörde außerhalb der Republik Österreich genehmigt, noch wurde eine solche Genehmigung beantragt.
Die Zielgesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme des Angebots außerhalb der Republik Österreich.
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