Sehr geehrter User

Seitens Microsoft wird Ihre Version des Internetbrowsers nicht mehr unterstützt und nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Dadurch ist es auch nicht möglich moderne Webtechnologien einzusetzen, die für die aufgerufene Flughafen Wien-Internetseite benötigt werden.

Wenn Sie diese Seite korrekt angezeigt und mit vollem Funktionsumfang nutzen möchten, bitten wir Sie auf eine aktuelle Version Ihres Internetbrowsers zu wechseln.

Falls Sie Internet Explorer 10 oder höher verwenden und diese Nachricht erhalten, deaktivieren Sie bitte den Kompatibilitätsmodus für unsere Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Flughafen Wien Team

Übernahmeangebot im Wortlaut

DOWNLOAD ANGEBOT (pdf)
(PDF, 0.52 MB)
 
IMPORTANT NOTICE
 
SHAREHOLDERS OF FLUGHAFEN WIEN AKTIENGESELLSCHAFT WHOSE SEAT, PLACE OF RESIDENCE OR HABITUAL ABODE IS OUTSIDE THE REPUBLIC OF AUSTRIA SHOULD IN PARTICULAR NOTE THE INFORMATION SET FORTH IN CLAUSE 8 OF THE ENGLISH CONVENIENCE TRANSLATION OF THIS OFFER DOCUMENT. THE BIDDER DOES NOT ASSUME ANY RESPONSIBILITY IN CONNECTION WITH AN ACCEPTANCE OF THIS OFFER OUTSIDE THE REPUBLIC OF AUSTRIA, THE UNITED KINGDOM OR THE UNITED STATES.
 
_________________________________________
 
FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ANGEBOT
gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz
_________________________________________
 
der
 
AIRPORTS GROUP EUROPE S.À R.L.
 
6C, rue Gabriel Lippmann 5365 Munsbach Luxemburg
(die "Bieterin")
 
an die Aktionäre der
 
FLUGHAFEN WIEN AKTIENGESELLSCHAFT
 
Flughafen
 
1300 Wien-Flughafen
 
ISIN: AT0000911805
 
(die "Zielgesellschaft")
 
6. November 2014

 
ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS
 
     
Bieterin Airports Group Europe S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit Sitz in Luxemburg und der Geschäftsanschrift 6C, rue Gabriel Lipp-mann, L-5365 Munsbach, eingetragen im Handelsregister des Großherzogtum Luxemburg unter B 167449. 2.1
Zielgesellschaft Flughafen Wien Aktiengesellschaft, eine börsenotierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der politischen Gemeinde Schwechat und der Geschäftsanschrift Flughafen, 1300 Wien-Flughafen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg unter FN 42984 m. Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 152.670.000 und ist in 21 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. 3
Angebot Kauf von bis zu 6.279.000 (sechs Millionen zweihundertneunundsiebzig tausend) auf Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft, die zum amtlichen Handel an der Wiener Börse (Prime Market) unter der ISIN AT0000911805 gehandelt werden und in Summe 29,9% des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft entsprechen. 4
Angebotspreis EUR 80 (Euro achtzig) pro Aktie cum Dividende 2014. 4.2
Aufschiebende Bedingungen Dieses Angebot unterliegt den folgenden aufschiebenden Bedingungen:
(A) die Bieterin hat bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttau-send) Aktien erhalten; dies entspricht 20% des Grundkapitals der Zielgesellschaft; und
(B) die zuständige Wettbewerbsbehörde in Österreich hat den Aktien-erwerb gemäß diesem Angebot bis zum Long Stop Date (gemäß Definition in Punkt 1) ohne Auflagen und Verpflichtungen genehmigt.
 
5.1
Annahmefrist Von Freitag, den 7. November 2014, bis einschließlich Freitag, den 12. Dezember 2014, 15.00 Uhr (Wiener Ortszeit); dies entspricht einer Annahmefrist von fünf (5) Wochen bzw fünfundzwanzig (25) (US) Börse-tagen. 6.1
Annahme Die Annahme dieses Angebots ist schriftlich zu erklären und an die Depotbank des jeweiligen Aktionärs der Zielgesellschaft zu richten. Die Annahme gilt dann als fristgerecht, wenn (a) bis zum Ende der Annahmefrist der Aktionär das Angebot angenommen hat (Punkt 6.3) und (b) am letzten Tag der Annahmefrist bis 18 Uhr (Wiener Ortszeit) (i) die Umbuchung (dh von ISIN AT0000911805 auf ISIN AT0000A1ACH9) abgeschlossen ist und (ii) die Annahme- und Zahlstelle von der Depot-bank des jeweiligen Aktionärs die Annahmeerklärungen unter Angabe der Anzahl der erteilten Aufträge erhalten hat. 6.3
Annahme- und Zahlstelle UniCredit Bank Austria AG, eingetragen unter FN 150714 p, mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift Schottengasse 6-8, 1010 Wien. 6.2
 

1. DEFINITIONEN
 
   
Abwicklung ist in Punkt 6.6 definiert.
ADR ist in Punkt 3.3 definiert.
ADS ist in Punkt 3.3 definiert.
Aktien ist in Punkt 3.2 definiert.
Aktionär bedeutet ein Aktionär der Zielgesellschaft.
Angebot bedeutet dieses freiwillige öffentliche Angebot.
Angebotsaktien ist in Punkt 4.1 definiert.
Angebotspreis ist in Punkt 4.2 definiert.
Annahme- und Zahlstelle ist in Punkt 6.2 definiert.
Annahmeerklärung ist in Punkt 6.3 definiert.
Annahmefrist ist in Punkt 6.1 definiert.
Annehmende Aktionäre ist in Punkt 6.3 definiert.
Aufschiebende Bedingungen ist in Punkt 5.1 definiert.
Bieterin ist in Punkt 2.1.1 definiert.
BoNY ist in Punkt 3.3 definiert.
Börsetag bedeutet jeder Tag, an dem die Wiener Börse für den Handel mit Aktien geöffnet ist.
Codan Trust ist in Punkt 2.1.2 definiert.
Depotbank bedeutet ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen, bei dem Aktionäre (abgesehen von der Bieterin oder mit der Bieterin Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger) ein Wertpapierdepot unterhalten und in dem ihre Aktien deponiert sind.
Eingereichte Aktien ist in Punkt 6.3 definiert.
Exchange Act bedeutet der United States Securities Exchange Act von 1934, in der geltenden Fassung.
Finanzjahr 2014 bedeutet das laufende Geschäftsjahr der Zielgesellschaft, somit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger ist in Punkt 2.3 definiert.
IFM GIF ist in Punkt 2.1.2 definiert.
IFM Investors ist in Punkt 2.2 definiert.
 
   
IFM Luxembourg ist in Punkt 2.1.2 definiert.
Long Stop Date bedeutet der letzte Börsetag der Nachfrist (oder, für den Fall, dass die Nachfrist nicht stattfindet, der Börsetag, der drei (3) Monate nach dem Ende der Annahmefrist folgt).
Mindestannahmeschwelle ist in Punkt 5.1 definiert.
Nachfrist  ist in Punkt 6.5 definiert.
ÜbG bedeutet das österreichische Übernahmegesetz, in der geltenden Fassung.
US Börsetag bedeutet jeder Tag, ausgenommen Samstage, Sonntage und nationale Feiertage in den Vereinigten Staaten.
Vereinigte Staaten oder US bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien sowie alle Gebiete unter ihrer Jurisdiktion.
Vereinigtes Königreich oder UK bedeutet das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
VWAP ist in Punkt 4.4 definiert.
Zielgesellschaft ist in Punkt 3.1 definiert.
 

 
2. BIETERIN
 
2.1 Angaben zur Bieterin
 
2.1.1 Bieterin
 
Die Bieterin, Airports Group Europe S.à r.l., ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit Sitz in Luxemburg und der Geschäfts-anschrift 6C, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, eingetragen im Handelsregister des Großherzogtums Luxemburg unter B 167449 (die "Bieterin"). Die Bieterin wird durch (i) Christian Seymour oder Werner Kerschl gemeinsam mit (ii) Stewart Kam-Cheong oder Shao Tchin Chan oder Eric Lie vertreten. Das Grundkapital der Bieterin beträgt EUR 45.000. Der Unternehmensgegenstand der Bieterin umfasst die Vermögensverwaltung, insbesondere den Erwerb, die Gründung, sowie das Halten und Verwalten von Unternehmen, Beteiligungen und Finanzinstrumenten. Die Bieterin hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
 
2.1.2 Direkte und indirekte Gesellschafter der Bieterin
 
Alleingesellschafterin der Bieterin ist IFM Luxembourg No. 2 S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit Sitz in Luxemburg und der Geschäftsanschrift 6C, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, eingetragen im Handelsregister des Großherzogtums Luxemburg unter B 151630 ("IFM Luxembourg"). IFM Luxembourg wird durch (i) Christian Seymour oder Werner Kerschl gemeinsam mit (ii) Stewart Kam-Cheong oder Shao Tchin Chan oder Eric Lie vertreten. Das Grundkapital von IFM Luxembourg beträgt EUR 1.957.500.
 
Rechtliche Alleingesellschafterin von IFM Luxembourg ist Codan Trust Company (Cayman) Limited, eine Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands, mit Sitz auf den Cayman Islands und der Geschäftsanschrift PO Box 2681, Cricket Square, Hutchins Drive, Grand Cayman KY1-1111, Cayman Islands, eingetragen im Gesellschaftsregister der Cayman Islands unter 55233 ("Codan Trust").
 
Codan Trust hält alle Anteile an IFM Luxembourg treuhändig für IFM Global Infrastructure Fund, ein multi-series unit trust nach dem geltenden Treuhandgesetz der Cayman Islands (Mutual Funds Law) mit der Lizenznummer 611295, mit Sitz auf den Cayman Islands und der Geschäftsanschrift 2nd Floor, Cricket Square, PO Box 2681, Grand Cayman, KY1-1111, Cayman Islands ("IFM GIF"). IFM GIF ist ein unbefristeter, offener Investmentfonds, der regelmäßig neues Kapital von institutionellen Investoren aufnimmt. Die offene Fondsstruktur von IFM GIF ermöglicht langfristige Investitionen in Übereinstimmung mit den langfristigen Anlagezielen der in IFM GIF investierten Pensionsfonds. Die Investoren von IFM GIF stammen aus verschiedensten Rechtsordnungen, einschließlich Australien, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, den Vereinigten Staaten und Kanada. Der Großteil der Investoren sind institutionelle Pensionsfonds, die im Namen von Millionen von Arbeitnehmern Vermögen veranlagen.
 
Codan Trust handelt als Treuhänder für IFM GIF. Als multi-series unit trust besitzt IFM GIF keine Rechtspersönlichkeit und ist daher nicht in der Lage, Vereinbarungen abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen bzw Beteiligungen oder Vermögenswerte zu halten. Aus diesem Grund werden alle Beteiligungen und Vermögenswerte von IFM GIF treuhändig von Codan Trust zu Gunsten der Investoren von IFM GIF gehalten. Codan Trust ist Teil der Codan Trust Gruppe, die von der internationalen Anwaltskanzlei Conyers Dill & Pearman gegründet wurde, die eine Vielzahl von Treuhanddienstleistungen erbringt. Codan Trust handelt nicht nur für IFM GIF, sondern auch für eine Vielzahl von anderen Treugebern. IFM GIF hat keinen Zugang und keine Informationen über andere Treuhandschaften von Codan Trust. Codan Trust hat mehrere indirekte Gesellschafter, von denen jedoch keiner mehr als 5% der Anteile oder eine kontrollierende Beteiligung hält.
 
Die Beteiligungsstruktur der Bieterin (sowie die Rechtsbeziehungen und gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zwischen IFM Luxembourg und Codan Trust) sind die gleichen wie bei anderen Investments von IFM GIF, einschließlich IFM Luxembourg (siehe Punkt 2.1.3 unten).

 
2.1.3 Weitere Tochtergesellschaften von IFM Luxembourg
 
Abgesehen von der 100%igen Beteiligung an der Bieterin, hält IFM Luxembourg (direkt und indirekt) Beteiligungen an den folgenden Unternehmen:
 
- Eurogrid International CVBA, eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht, mit Sitz in Brüssel, und der Geschäftsanschrift Boulevard de l'Empereur 20, 1000 Brüssel, Belgien, eingetragen im Firmenregister von Brüssel unter BE 0823.637.886. IFM Luxembourg hält eine Beteiligung von 40% an Eurogrid International CVBA
- Eurogrid GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Eurogrid International CVBA, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin und der Geschäftsanschrift Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 130427 B.
- 50Hertz Transmission GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Eurogrid GmbH, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin und der Geschäftsanschrift Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 84446. 50Hertz Transmission GmbH betreibt und wartet Hochspannungsleitungen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und hält zudem weitere Beteiligungen.
 
2.2 Angaben zu IFM Investors
 
IFM Investors Pty Limited berät IFM GIF als "Principal Advisor" gemäß einem Beratungsvertrag. IFM Investors Pty Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach australischem Recht, mit Sitz in Melbourne, Australien, und der Geschäftsanschrift Level 29, Casselden Place, 2 Lonsdale Street, Melbourne Victoria 3000, Australien, eingetragen im australischen Firmenregister unter 107 247 727 ("IFM Investors"). IFM Investors ist ein global agierender Investment Manager und Berater, der ein Vermögen von EUR 35 Milliarden, das hauptsächlich vier Vermögenskategorien umfasst, verwaltet bzw diesbezüglich berät.
 
IFM Investors ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von IFM Holdings Pty Limited (reguliert durch die Australian Securities and Investments Commission), mit Sitz in Level 29, Casselden Place, 2 Lonsdale Street, Melbourne VIC 3000, Australien, eingetragen im australischen Firmenregister unter 135 448 225. IFM Holdings Pty Limited ist eine 100%ige Tochter-gesellschaft von Industry Super Holdings Pty Limited (reguliert durch die Australian Securities and Investments Commission), mit Sitz in Level 29, Casseldon, 2 Lonsdale Street, Melbourne VIC 3000, Australien, eingetragen im australischen Firmenregister unter 119 748 060. Industry Super Holdings Pty Limited wird von 30 australischen Not-for-Profit Pensionsfonds gehalten, die von der Australian Prudential Regulation Authority reguliert werden. Zahlreiche dieser Fonds investieren auch in die von IFM Investors verwalteten Vermögenswerte, wodurch eine weitgehende Übereinstimmung der Interessen von IFM Investors und diesen Fonds, sowie den letztendlich Begünstigten, sichergestellt wird. Keiner der 30 australischen Not-for-Profit Pensionsfonds hält eine kontrollierende Beteiligung an Industry Super Holdings Pty Limited.
 
IFM Investors hat Büros in London, Berlin, New York, Melbourne, Sydney und Tokyo. Seit 1995 hat IFM Investors – jeweils durch seine verwalteten oder beratenen Fonds, die nachfolgend gemeinsam mit IFM Investors als IFM Investors bezeichnet werden – eine Vielzahl von Akquisitionen im Infrastrukturbereich durchgeführt, die seinen Investoren Zugang zu einem Portfolio an diversifizierten Infrastrukturinvestments bieten. Heute ist IFM Investors mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über EUR 10 Milliarden einer der weltweit größten Investoren im Bereich der systemrelevanten Infrastruktur.

 
IFM Investors investiert auch langfristig im Flughafensektor und hält Beteiligungen an 13 Flughäfen, die zusammen jährlich 120 Millionen Passagiere und 1,1 Millionen Flugbewegungen pro Jahr abfertigen. Die nachstehende Tabelle ist eine Zusammenfassung der Investitionen von IFM Investors in diesem Sektor:
 
 
Unternehmen
 
Akquisition
 
Passagiere1)
 
Manchester Airports Group, UK2)
 
2013
 
44,9
 
Australia Pacific Airports Corporation, Australia3)
 
1997
 
32,4
 
Brisbane Airport, Australia
 
1997
 
21,8
 
Perth Airport, Australia
 
1997
 
9,8
 
Adelaide Airport, Australia4)
 
2002
 
7,7
 
Northern Territory Airports, Australia5)
 
2001
 
3,0
 
 
1) Abgefertigte Passagiere in Millionen in den letzten zwölf Monaten vor dem 30. Juni 2014
2) Dazu gehören die Flughäfen in Manchester, London Stansted, East Midlands und Bournemouth
3) Dazu gehören die Flughäfen in Melbourne und Launceston 
4) Dazu gehört auch die Beteiligung am Flughafen in Parafield in Australien
5) Dazu gehören die Flughäfen in Darwin, Alice Springs und Tennant Creek
 
In Übereinstimmung mit den langfristigen Anlagezielen der Pensionsfonds-Investoren von IFM Investors, ermöglicht IFM Investors langfristige Investitionen in hochwertige Infrastrukturprojekte. Als langfristiger Investor ist IFM Investors in der Lage, laufende Kapitalmaßnahmen zu unterstützen, die den Betrieb, die Produktivität und die Sicherheit der von ihr verwalteten Vermögenswerte verbessern und dabei die langfristige Rentabilität des Unternehmens sicherstellen. Beispielsweise hat IFM Investors in den vergangenen 10 Jahren über EUR 3 Milliarden zusätzliches Kapital in ihr australisches Flughafenportfolio investiert. Des Weiteren unterstützt IFM Investors tatkräftig den 10-Jahres-Investitionsplan von 50Hertz Transmission GmbH im Ausmaß von ca. EUR 4 Milliarden in Deutschland. IFM Investors berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und Öffentlichkeitsagenden und hat sich aktiv der Einhaltung der Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsbewusste Investitionen (United Nations Principles for Responsible Investment) verschrieben.

 
Die folgende Darstellung zeigt die für dieses Angebot relevante und vereinfachte Struktur der IFM-Gruppe:


Aufgrund der Eigenschaften, der Beteiligungen und des Geschäftsbetriebs der Alleingesellschafterin der Bieterin, die bedeutende Vermögenswerte in der Europäischen Union hält, geht die Bieterin davon aus, dass für dieses Angebot keine Genehmigung gemäß § 25a Außenwirtschaftsgesetz erforderlich ist. Diese Rechtsansicht wurde vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft am 16. Oktober 2014 (GZ BMWFW-23.900/0016-C2/9/2014) bestätigt.
 
2.3 Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger
 
Gemäß § 1 Z 6 ÜbG sind gemeinsam vorgehende Rechtsträger natürliche oder juristische Personen, die mit der Bieterin auf der Grundlage einer Absprache zusammenarbeiten, um die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen oder auszuüben, insbesondere durch Koordination der Stimmrechte. Hält ein Rechtsträger eine unmittelbare oder mittelbare kontrollierende Beteiligung im Sinne von § 22 (2) und (3) ÜbG an einem oder mehreren anderen Rechtsträgern, so wird (widerlegbar) vermutet, dass alle diese Rechtsträger gemeinsam vorgehen
 Gemäß dieser Definition, gelten
 
- IFM Luxembourg (siehe Punkt 2.1.2)
- IFM GIF (siehe Punkt 2.1.2)
- Codan Trust (ausschließlich in seiner Funktion als Treuhänderin von IFM GIF; siehe Punkt 2.1.2)
- Eurogrid International CVBA (siehe Punkt 2.1.3)
- Eurogrid GmbH (siehe Punkt 2.1.3)
- 50Hertz Transmission GmbH (siehe Punkt 2.1.3)
- IFM Investors (ausschließlich in ihrer Funktion als Berater von IFM GIF; siehe Punkt 2.2)
- IFM Holdings Pty Limited (siehe Punkt 2.2)
- Industry Super Holdings Pty Limited (siehe Punkt 2.2)
 
als mit der Bieterin gemeinsam vorgehende Rechtsträger (zusammen "Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger").

 
Aufgrund der Tatsache, dass IFM GIF weitere Beteiligungen hält, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass weitere mit der Bieterin Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger im Sinne des § 1 Z 6 ÜbG existieren. Angaben zu diesen Rechtsträgern können nach § 7 Z 12 ÜbG entfallen, da sie für die Entscheidung der Aktionäre nicht relevant sind.
 
Anders als bei anderen von IFM Investors verwalteten Fonds, ist IFM Investors durch einen Beratungsvertrag mit Codan Trust für IFM GIF als "Principal Advisor" tätig; die letztliche Entscheidungskompetenz für IFM GIF verbleibt jedoch bei Codan Trust als Treuhänder. Aus Gründen der Vorsicht wird jedoch IFM Investors – als "Principal Advisor" von IFM GIF – als ein Gemeinsam Vorgehender Rechtsträger im Sinne von § 1 Z 6 ÜbG zum Zwecke dieses An-gebots angesehen.
 
2.4 Beteiligung der Bieterin an der Zielgesellschaft
 
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots halten die Bieterin, einschließlich ihrer Geschäftsführer, sowie die mit der Bieterin Gemeinsam Vorgehenden Rechtsträger keine Aktien.
 
2.5 Keine wesentlichen Rechtsbeziehungen zur Zielgesellschaft
 
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots existieren keine personellen Verflechtungen oder andere wesentliche Rechtsbeziehungen zwischen der Bieterin und den mit ihr Gemeinsam Vorgehenden Rechtsträgern auf der einen Seite und der Zielgesellschaft und deren Management auf der anderen Seite.

 
3. ZIELGESELLSCHAFT
 
3.1 Angaben zur Zielgesellschaft
 
Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der politischen Gemeinde Schwechat und der Geschäftsanschrift Flughafen, 1300 Wien-Flughafen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg unter FN 42984 m. Die Zielgesellschaft betreibt den Flughafen Wien (Vienna International Airport) mit mehr als 22 Millionen Reisenden pro Jahr. Die Geschäftsaktivitäten der Zielgesellschaft unterteilen sich in vier Segmente: Flughafen, Abfertigung, Retail & Properties und andere Segmente. Im Jahr 2013 beschäftigte die Zielgesellschaft durchschnittlich 4.399 Mitarbeiter und generierte einen Umsatz von EUR 622 Millionen.
 
3.2 Beteiligung an der Zielgesellschaft
 
Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 152.670.000 und ist in 21 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt, welche zum amtlichen Handel an der Wiener Börse (Prime Market) unter der ISIN AT0000911805 gehandelt werden (die "Aktien"). Gemäß den von der Zielgesellschaft nach § 93 (2) Börsegesetz veröffentlichten Beteiligungsmeldungen geht die Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots von folgender Beteiligungsstruktur bei der Zielgesellschaft aus:
 
 
 
Aktionär
 
Anzahl der Aktien
 
Beteiligung in %1)
 
Wien Holding GmbH (Stadt Wien)2)
 
 4.200.000
 
 20%
 
NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH (Land Niederösterreich)2)
 
 4.200.000
 
 20%
 
Flughafen Wien Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung
 
 2.100.000
 
 10%
 
Streubesitz
 
 10.500.000
 
 50%
 
Summe
 
 21.000.000
 
 100%
 
1)  Die Werte sind auf ganze Zahlen gerundet
2)  Die Aktionäre Wien Holding GmbH (Stadt Wien) und NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH (Land Niederösterreich) haben ihre Aktien syndiziert.
 
3.3 American Depository Shares/Receipts
 
Nach Kenntnis der Bieterin bietet die Zielgesellschaft den Aktionären in Kooperation mit der Bank of New York ("BoNY") als Depotbank die Möglichkeit, ihre Aktien bei der BoNY gegen Ausgabe von sogenannten American Depository Shares (die "ADS") zu hinterlegen, welche als American Depository Receipts (die "ADR") verbrieft werden können. Nach Kenntnis der Bieterin entsprechen vier (4) ADS einer (1) Aktie. 
Obwohl dieses Angebot an Aktionäre der Zielgesellschaft gerichtet ist, erstreckt es sich nicht auf ADS, unabhängig davon, ob diese als ADR verbrieft sind oder nicht. Inhaber von ADS bzw ADR sind eingeladen, entweder (i) gegen Einlieferung ihrer ADS an die BoNY gemäß den Bedingungen des geltenden Depotvertrags jene Anzahl an Aktien zu erlangen, die der Anzahl der eingelieferten ADS entsprechen und das Angebot direkt anzunehmen, oder (ii) die BoNY als Depotbank anzuweisen, dieses Angebot hinsichtlich einer solchen Zahl an Aktien anzunehmen, die der entsprechenden Umrechnung von ADS in Aktien entspricht. Im zweiten Fall erfolgt die weitere Abwicklung dieses Angebots über die BoNY und die Inhaber der ADS werden den Angebotspreis gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Depotvertrags (konvertiert in US Dollar) erhalten.

4. KAUFANGEBOT
 
4.1 Kaufgegenstand
 
Dieses Angebot hat den Erwerb von bis zu 6.279.000 (sechs Millionen zweihundertneunundsiebzigtausend) Aktien zum Ziel (die "Angebotsaktien"), die in Summe 29,9% (neunundzwanzig Komma neun Prozent) des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft entsprechen.
 
Dieses Angebot erstreckt sich nicht auf ADS, unabhängig davon, ob diese als ADR verbrieft sind, oder nicht. (Besitzer von ADS/ADR werden auf die Erklärungen in Punkt 3.3 aufmerksam gemacht.)
 
4.2 Angebotspreis
 
Die Bieterin bietet den Inhabern von Angebotsaktien den Erwerb der Angebotsaktien zu einem Preis von
 
EUR 80 (Euro achtzig)
 
je Angebotsaktie cum Dividende 2014 an (der "Angebotspreis"). "Cum Dividende 2014" bedeutet, dass die Annehmenden Aktionäre zusätzlich zum Angebotspreis keine Dividende für das Geschäftsjahr 2014 erhalten, sofern Dividenden ausgeschüttet werden.
 
4.3 Ermittlung des Angebotspreises
 
Dieses Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff ÜbG. Daher obliegt die Preisgestaltung dem Ermessen der Bieterin.
 
Die Bieterin hat die öffentlich verfügbaren Informationen über die Zielgesellschaft analysiert und auf Basis ihrer Expertise im Flughafensektor eine Bewertung erstellt. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt auf der Grundlage von marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted Cash Flow Methode, Trading-Multiplikatoren von börsenotierten Unternehmen und Vergleiche von Berichten von Research Analysten).
 
Am letzten Börsetag vor der Bekanntmachung der Angebotsabsicht (10. Oktober 2014) schloss die Aktie an der Wiener Börse bei einem Kurs von EUR 61,69 (Euro einundsechzig Komma neunundsechzig Cent). Der Angebotspreis liegt somit um EUR 18,31 (Euro achtzehn Komma einunddreißig Cent) über dem Schlusskurs der Aktie am Börsetag vor der Bekanntmachung der Angebotsabsicht; dies entspricht einem Aufschlag von 29,68% (neunundzwanzig Komma achtundsechzig Prozent).
 
Bis zur Bekanntmachung der Angebotsabsicht waren folgende Kursbewertungen von Investmentbanken und Finanzinstitutionen verfügbar:
 
 
Bank
 
Datum
 
Kursziel in EUR
 
Morgan Stanley
 
 07.10.2014
 
72,00
 
Barclays
 
 08.09.2014
 
70,00
 
Raiffeisen Centrobank AG
 
 22.08.2014
 
77,50
 
HSBC
 
 20.08.2014
 
81,00
 
Commerzbank Corporates & Markets
 
 19.08.2014
 
78,00
 
Goldman Sachs
 
 19.08.2014
 
82,50
 
Kepler Cheuvreux
 
 19.08.2014
 
71,00
 
UBS
 
 19.08.2014
 
88,00
 
JPMorgan
 
 19.08.2014
 
72,00
 
RBC Capital Markets
 
 02.06.2014
 
81,00
 
Erste Group
 
 23.05.2014
 
75,00
 
Nomura
 
 23.05.2014
 
66,00
 
Durchschnitt
   
76,17
 
 
Der Angebotspreis liegt somit um 5,03% (fünf Komma null drei Prozent) über dem durchschnittlichen Kursziel.
 
4.4 Angebotspreis in Relation zu historischen Kursen
 
Der nach den Handelsvolumen gewichtete Durchschnittskurs ("VWAP") für den letzten Monat sowie die letzten drei (3), sechs (6) und zwölf (12) Kalendermonate vor dem letzten Börsetag vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht in Euro, sowie die Prozentsätze, um die der Angebotspreis diese Kurse jeweils übersteigt, betragen:
 
   
1 Monat
 
3 Monate
 
6 Monate
 
12 Monate
 
VWAP in EUR
 
 64,50
 
 66,31
 
 67,50
 
 64,49
 
Aufschlag in % 
 
 24,03%
 
 20,65%
 
 18,52%
 
 24,05%
 
 
Quelle: Wiener Börse, eigene Berechnungen der Bieterin, Schlusskurs am 10. Oktober 2014.
 
4.5 Kennzahlen der Zielgesellschaft
 
Die wesentlichen Finanzkennzahlen der letzten drei (3) nach IFRS konsolidierten Konzernabschlüsse der Zielgesellschaft lauten wie folgt:

 
 
Finanzkennzahlen in EUR
 
2013
 
2012
 
2011
Jahreshöchstkurs   61,43  42,99  51,98
Jahrestiefstkurs   41,00  26,04  25,70
Gewinn pro Aktie   3,49  3,42  1,50
Dividende pro Aktie    1,30  1,05  1,00
Buchwert pro Aktie   43,14  40,55  38,64
Umsatzerlöse (in Millionen  Euro)  622,0  607,4  582,0
EBITDA (in Millionen Euro)  241,5  221,4  189,0
EBIT (in Millionen Euro)  112,1  108,0  67,2
Jahresüberschuss (in Millionen Euro)  73,3  71,9  31,6
 
 
Quellen und Anmerkungen: Veröffentlichte Jahresabschlüsse der Zielgesellschaft für die jeweiligen Perioden; die Berechnungen der Bieterin wurden gerundet. Der Buchwert pro Aktie wurde berechnet, indem das Eigenkapital der Zielgesellschaft gemäß konsolidierter Bilanz durch die Anzahl der Aktien der Zielgesellschaft dividiert wurde.
 
Weitere Informationen über die Zielgesellschaft sind auf der Webseite der Zielgesellschaft unter www.viennaairport.com erhältlich. Jegliche Informationen auf der Webseite sind nicht Bestandteil dieses Angebots und die Bieterin übernimmt für diese Informationen keine Gewähr.
 
4.6 Verbesserung
 
Die Bieterin behält sich eine nachträgliche Verbesserung dieses Angebots vor, einschließlich einer Erhöhung der Anzahl der Angebotsaktien sowie eines Verzichts oder einer Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle. Gemäß § 15 (2) ÜbG hat die Verbesserung so rechtzeitig zu er-folgen, dass nach dessen Veröffentlichung zumindest acht (8) Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Gemäß Section 14e-1 (b) des Exchange Act ist es erforderlich, dass nach der Veröffentlichung zumindest zehn (10) US Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Sofern die Annahmefrist nicht verlängert wird, hat die Bieterin das verbesserte Angebot daher bis spätestens 28. November 2014 zu veröffentlichen.
 
5. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNGEN
 
5.1 Aufschiebende Bedingungen
 
Dieses Angebot steht unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen (zusammen die "Aufschiebenden Bedingungen"):
 
(A) Mindestannahmeschwelle
 
Die Bieterin hat bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttausend) Aktien (die "Mindestannahmeschwelle") erhalten; dies entspricht 20% (zwanzig Prozent) des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft.

 
(B) Fusionskontrolle
 
Die zuständige Wettbewerbsbehörde in Österreich hat den Aktienerwerb gemäß diesem Angebot bis zum Long Stop Date ohne Auflagen und Verpflichtungen genehmigt.
 
Sofern die Aufschiebenden Bedingungen nicht bis zu den festgelegten Zeitpunkten erfüllt werden bzw von der Bieterin auf deren Erfüllung verzichtet wurde, wird der durch die Annahme des Angebotes aufschiebend bedingt geschlossene Kaufvertrag nicht wirksam.
 
5.2 Verzicht auf Aufschiebende Bedingungen
 
Soweit rechtlich zulässig behält sich die Bieterin das Recht vor, auf die Erfüllung einer/der Aufschiebenden Bedingung(en) zu verzichten, womit diese als eingetreten gilt/gelten. Die Bieterin wird den Verzicht auf eine Aufschiebende Bedingung (oder deren Erfüllung) unverzüglich gemäß Punkt 6.10 bekannt machen. Gemäß § 15 (2) ÜbG hat der Verzicht der Bieterin so rechtzeitig zu erfolgen, dass nach dessen Veröffentlichung zumindest acht (8) Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Gemäß Section 14e-1 (b) des Exchange Act ist es erforderlich, dass nach der Veröffentlichung zumindest zehn (10) US Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Sofern die Annahmefrist nicht verlängert wird, müsste die Bieterin den Verzicht daher bis spätestens am 28. November 2014 veröffentlichen. Sämtliche Aktionäre, die das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt bereits angenommen haben, haben gemäß § 15 (3) ÜbG das Recht, dem Verzicht der Bieterin spätestens bis zum Ende der Annahmefrist zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich, per Email oder Fax gegenüber der Bieterin oder der Zustellungsbevollmächtigten der Bieterin, der Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH zu erklären (Email: viennaairport@ehlaw.at, Fax: +43 1 606 3647-58 , weitere Details siehe Punkt 11.4(A)). Für diese Aktionäre bleiben die Aufschiebenden Bedingungen weiterhin Inhalt des mit der Bieterin gemäß diesem Angebot abgeschlossenen Vertrags. 
 
Weiters ist die Bieterin berechtigt, die Aufschiebenden Bedingungen gemäß § 15 ÜbG zu Gunsten der Aktionäre zu verbessern.
 
6. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS
 
6.1 Annahmefrist
 
Dieses Angebot kann von Freitag, den 7. November 2014 bis einschließlich Freitag, den 12. Dezember 2014, 15.00 Uhr (Wiener Ortszeit), angenommen werden (die "Annahmefrist"). Dies entspricht einer Annahmefrist von fünf (5) Wochen bzw fünfundzwanzig (25) (US) Börsetagen.
 
Die Bieterin behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmal oder mehrmals während der ursprünglichen Annahmefrist bis zu einer gemäß Übernahmegesetz zulässigen Höchstfrist von zehn (10) Wochen zu verlängern. Eine Verlängerung des Angebots ist gemäß § 19 (1b) ÜbG frühestens am zweiten (2.) Börsetag nach Einlangen der Anzeige bei der Übernahmekommission und spätestens drei (3) Börsetage vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Annahmefrist zu veröffentlichen.
 
Wird ein konkurrierendes Angebot abgegeben, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 19 (1c) ÜbG automatisch für alle bereits abgegebenen Angebote bis zum Ende der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, sofern die Bieterin nicht den Rücktritt von diesem Angebot gemäß Punkt 6.9 erklärt.

6.2 Annahme- und Zahlstelle
 
Die Bieterin hat die UniCredit Bank Austria AG, eingetragen unter FN 150714 p, mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift Schottengasse 6-8, 1010 Wien, als Annahme- und Zahlstelle für die Abwicklung des Angebots beauftragt (die "Annahme- und Zahlstelle"), insbesondere um Annahmeerklärungen entgegen zu nehmen und den Angebotspreis auszuzahlen.
 
6.3 Annahme des Angebots
 
Die Bieterin empfiehlt sämtlichen Aktionären, die beabsichtigen dieses Angebot anzunehmen, so bald als möglich Kontakt mit ihrer Depotbank aufzunehmen. Aktionäre können dieses Angebot ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung (die "Annahmeerklärung") gegenüber ihrer Depotbank annehmen. Die Annahmeerklärung hat die Anzahl der Aktien zu enthalten, mit denen der Aktionär (der "Annehmende Aktionär") dieses Angebot annimmt (die "Eingereichten Aktien"). Die Depotbank wird die Annahmeerklärungen, unter Angabe der Anzahl der während der Annahmefrist empfangenen Annahmeerklärungen sowie der Gesamtanzahl der nach den Annahmeerklärungen Eingereichten Aktien, umgehend an die Annahme- und Zahlstelle weiterleiten. Die Depotbank wird die Eingereichten Aktien ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Annahmeerklärung gesperrt halten und unter der neuen ISIN AT0000A1ACH9 unter der Einbuchung "Flughafen Wien Aktiengesellschaft zum Verkauf eingereichte Aktien" einbuchen. Die Eingereichten Aktien sind bis zur Abwicklung (Punkt 6.6) daher nicht handelbar.
 
Die Annahmeerklärung gilt dann als fristgerecht abgegeben, wenn (a) bis zum Ende der Annahmefrist der Aktionär das Angebot angenommen hat und (b) am letzten Tag der Annahme-frist bis 18:00 Uhr (Wiener Ortszeit) (i) die Umbuchung der Eingereichten Aktien (dh von ISIN AT0000911805 auf ISIN AT0000A1ACH9) abgeschlossen ist und (ii) die Annahme- und Zahlstelle von der Depotbank des jeweiligen Aktionärs die jeweiligen Annahmeerklärungen unter Angabe der Anzahl der erteilten Aufträge sowie der Gesamtzahl der gemäß den Annahmeerklärungen Eingereichten Aktien erhalten hat.
 
6.4 Rechtsfolgen der Annahme
 
Mit der Annahme dieses Angebots kommt ein bedingter Kaufvertrag über die Eingereichten Aktien zwischen den Annehmenden Aktionären und der Bieterin nach Maßgabe der in diesem Angebot enthaltenen Bestimmungen zustande. Der Kaufvertrag wird mit der Erfüllung sämtlicher Aufschiebender Bedingungen oder deren Verzicht gemäß Punkt 5.2 wirksam. Sofern nicht sämtliche Aufschiebende Bedingungen bis zu den festgelegten Zeitpunkten erfüllt wer-den bzw von der Bieterin auf deren Erfüllung verzichtet wurde, wird der durch die Annahme des Angebotes aufschiebend bedingt geschlossene Kaufvertrag nicht wirksam.
 
6.5 Nachfrist (Sell-out)
 
Für alle Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 19 (3) Z 3 ÜbG um drei (3) Monate ab der Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots (die "Nachfrist"), wenn die Mindestannahmeschwelle bis zum Ende der Annahmefrist erreicht wurde. Die Bestimmungen dieses Angebots gelten sinngemäß für die Annahme des Angebots während der Nachfrist mit der Maßgabe, dass aus abwicklungstechnischen Gründen die während der Nachfrist zum Verkauf Eingereichten Aktien die separate ISIN AT0000A1ACJ5 erhalten und unter "Flughafen Wien
Aktiengesellschaft zum Verkauf eingereichte Aktien/Nachfrist
" gekennzeichnet werden.
 

Falls die Bieterin auf die Aufschiebende Bedingung nach Punkt 5.1 (A) (Mindestannahme-schwelle) gemäß Punkt 5.2 verzichtet, ist § 19 (3) Z 3 ÜbG nicht anwendbar und die Annahmefrist verlängert sich nicht um die Nachfrist.
 
6.6 Abwicklung (Settlement)
 
Sämtliche Annehmende Aktionäre (einschließlich derjenigen, die dieses Angebot während der Nachfrist angenommen haben) erhalten den Angebotspreis Zug um Zug gegen Übertragung der Eingereichten Aktien innerhalb von drei (3) US Börsetagen nach Ablauf der Nachfrist (die "Abwicklung"). Sofern das Angebot erfolgreich ist, wird der Angebotspreis spätestens am Donnerstag, den 19. März 2015, ausbezahlt
 
Falls die Bieterin auf die Aufschiebende Bedingung nach Punkt 5.1 (A) (Mindestannahme-schwelle) gemäß Punkt 5.2 verzichtet (und die andere Aufschiebende Bedingung eingetreten ist oder darauf verzichtet wurde) und es daher keine Nachfrist gibt, erhalten sämtliche An-nehmenden Aktionäre den Angebotspreis Zug um Zug gegen Übertragung der Eingereichten Aktien innerhalb von drei (3) US Börsetagen nach Ablauf der Annahmefrist. In diesem Fall wird der Angebotspreis spätestens am Mittwoch, den 17. Dezember 2014, ausbezahlt.
 
6.7 Abwicklungsspesen
 
Die Bieterin übernimmt die mit der Annahme dieses Angebots unmittelbar in Zusammenhang stehenden angemessenen Kosten und Gebühren (inklusive Kommissionen und Ausgaben), höchstens jedoch bis zu einem Betrag von EUR 7,50 (sieben Euro Komma fünfzig Cent) je Wertpapierdepot. Die Depotbanken werden gebeten, sich diesbezüglich mit der Annahme- und Zahlstelle in Verbindung zu setzen.
 
Alle darüber hinausgehenden Kosten und Gebühren sowie alle anderen Auslagen, Kosten, Steuern und Gebühren oder ähnliche Abgaben und Steuern, die mit der Annahme oder Ab-wicklung dieses Angebots in Verbindung stehen, sind von den Annehmenden Aktionären zu tragen.
 
6.8 Gewährleistungen
 
Mit der Annahme dieses Angebots, gewährleistet jeder Annehmende Aktionär in Bezug auf seine Eingereichten Aktien, dass zum Zeitpunkt der Annahme dieses Angebots und am Tag der Abwicklung folgende Aussagen zutreffen:
 
(A) der Annehmende Aktionär ist uneingeschränkt befugt und berechtigt, dieses Angebot anzunehmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen;
 
(B) die Abwicklung dieses Angebots sowie die Durchführung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen durch den Annehmenden Aktionär verstößt nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, denen der Annehmende Aktionär unterliegt;

 
(C) der Annehmende Aktionär ist der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Eingereichten Aktien, frei von jeglichen Belastungen oder anderen Rechten Dritter; und
 
(D) mit der Abwicklung dieses Angebots erwirbt die Bieterin Eigentum an den Eingereichten Aktien sowie alle sich daraus ergebenden Rechte, einschließlich des aufrechten und uneingeschränkten Stimmrechts und allfälliger Dividendenrechte für das Geschäftsjahr 2014.
 
6.9 Rücktrittsrecht bei Konkurrenzangeboten
 
Wird während der Laufzeit dieses Angebots ein konkurrierendes Angebot abgegeben, sind die Annehmenden Aktionäre gemäß § 17 ÜbG bis spätestens vier (4) Börsetage vor Ablauf der Annahmefrist berechtigt, ihre bereits erteilten Annahmeerklärungen zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber der Depotbank zu erfolgen, die diesen unverzüglich an die Annahme- und Zahlstelle weiterzuleiten hat.
 
6.10 Bekanntmachungen und Veröffentlichung des Ergebnisses
 
Das Ergebnis dieses Angebots wird unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist (sowie allen-falls nach Ablauf der Nachfrist) auf der Webseite der Zielgesellschaft (www.viennaairport.com) und der Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlicht. Ein Hinweis auf diese Veröffentlichung wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Gleiches gilt auch für alle anderen Erklärungen und Bekanntmachungen der Bieterin im Zusammenhang mit diesem Angebot.
 
6.11 Gleichbehandlung
 
Die Bieterin bestätigt, dass der Angebotspreis für alle Aktionäre gleich ist.
 
Die Bieterin (und die mit ihr Gemeinsam Vorgehenden Rechtsträger) werden bis zum Ende der Annahmefrist oder – falls zutreffend, bis zum Ende der Nachfrist – keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben, die auf den Erwerb von Aktien zu besseren als in diesem Angebot enthaltenen Bedingungen gerichtet sind, es sei denn, die Bieterin verbessert dieses Angebot entsprechend oder die Übernahmekommission gestattet gemäß § 16 (1) ÜbG aus wichtigem Grund eine Ausnahme. Erklärt die Bieterin (oder ein mit ihr Gemeinsam Vorgehender Rechtsträger) dennoch, Aktien zu besseren als in diesem Angebot enthaltenen Bedingungen zu er-werben, so gelten die besseren Bedingungen auch für alle anderen Aktionäre, auch wenn diese das Angebot bereits angenommen haben.
 
Erwirbt die Bieterin (oder ein mit ihr Gemeinsam Vorgehende Rechtsträger) innerhalb von neun (9) Monaten nach Ablauf der Annahmefrist, bzw nach Ablauf der Nachfrist, Aktien und wird hierfür eine höhere als in diesem Angebot enthaltene Gegenleistung gewährt oder vereinbart, so ist die Bieterin gemäß § 16 (7) ÜbG gegenüber allen Annehmenden Aktionären zur Nachzahlung des Differenzbetrags verpflichtet. Der Eintritt eines Nachzahlungsfalles wird unverzüglich durch die Bieterin veröffentlicht. Die Abwicklung der Nachzahlung wird die Bieterin auf ihre Kosten binnen zehn (10) Börsetagen ab der Veröffentlichung über die Annahme- und Zahlstelle veranlassen.

 
Tritt der Nachzahlungsfall innerhalb der neun (9) monatigen Frist nach Ablauf der Annahme-frist (bzw, soweit anwendbar, nach Ablauf der Nachfrist) nicht ein, wird die Bieterin eine entsprechende Erklärung an die Übernahmekommission übermitteln. Der Sachverständige der Bieterin wird diese Mitteilung prüfen und deren Inhalt bestätigen.
 
6.12 Überzeichnung des Angebots
 
Für den Fall, dass die Anzahl der Eingereichten Aktien die Anzahl der Angebotsaktien übersteigt, werden alle fristgerecht eingereichten Annahmeerklärungen (somit auch die während der Nachfrist eingegangenen Annahmeerklärungen) gemäß § 20 ÜbG verhältnismäßig zur Anzahl der Angebotsaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass diese Regel zu der Verpflichtung führt, Bruchteile von Aktien zu übernehmen, wird auf die nächste ganze Zahl nach dem Er-messen der Annahme- und Zahlstelle auf- oder abgerundet.
 
Beispiel: Das Angebot beabsichtigt den Erwerb von nicht mehr als 6.279.000 Aktien. Würde die Bieterin bspw. Annahmeerklärungen für insgesamt 7 Millionen Aktien erhalten (inklusive jener, die während der Nachfrist eingeliefert wurden), somit um 11,48% mehr, als die Bieterin nach diesem Angebot erwerben möchte, sollen die Verkäufer jener Aktien, die 6.279.000 Aktien übersteigen, nicht ausgeschlossen werden. Stattdessen werden alle Annahmeerklärungen nur verhältnismäßig zur Anzahl der Angebotsaktien berücksichtigt. Hätte ein Verkäufer dieses Angebot mit 155 Aktien angenommen, d.h. 155/1,1148 = 139,038, würden nur 139 (gerundet) Aktien berücksichtigt und nach diesem Angebot verkauft und übertragen werden.
 
7. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS
 
Ausgehend von dem Angebotspreis von EUR 80 (Euro achtzig) pro Aktie, ergibt sich für die Bieterin unter Außerachtlassung der voraussichtlichen Transaktions- und Abwicklungskosten ein Gesamtfinanzierungsvolumen von EUR 502.320.000 (Euro fünfhundertzwei Millionen dreihundertzwanzigtausend). Die Bieterin verfügt über ausreichend liquide Mittel für die Finanzierung des Erwerbs aller Angebotsaktien und hat sichergestellt, dass diese zur Erfüllung des Angebots rechtzeitig zur Verfügung stehen.
 
8. KÜNFTIGE BETEILIGUNGS- UND UNTERNEHMENSPOLITIK
 
8.1 Gründe für das Angebot
 
IFM Investors berät und/oder verwaltet weltweit Investitionen in systemrelevante Infrastruktur, darunter auch Flughäfen. Dieses Angebot ermöglicht der Bieterin den Zugang zu einem führenden Flughafen im Zentrum ihres geographischen Schwerpunkts in Europa. Aus mehreren Gründen erachtet die Bieterin die Zielgesellschaft als attraktives Investment:
 
(A) ein überzeugendes Management-Team mit einem ausgezeichnet Ruf und einer klaren Strategie für die künftige Entwicklung des Flughafens;
 
(B) eine starke Kundenbasis mit einem Einzugsgebiet von 12 Millionen Menschen im Umkreis von zwei Autostunden;
 
(C) eine einzigartige Marktposition als bedeutendes und etabliertes Flughafendrehkreuz nach Osteuropa;
 
(D) moderne Infrastruktur, der Passagieren einen hochqualitativen Service bietet;

 
(E) ausreichende Kapazitäten am Flughafen, um das ansteigende Passagieraufkommen zu bewältigen; sowie
 
(F) günstige regulatorische Rahmenbedingungen für das zukünftige Wachstum des Flughafens.
 
Die Bieterin ist sich der Tragweite einer potenziellen Investition in ein so bedeutendes österreichisches Infrastrukturunternehmen voll und ganz bewusst. IFM Investors, als "Principal Advisor" von IFM GIF, investiert in systemrelevante Infrastrukturprojekte weltweit und tritt dabei – je nachdem – als verantwortungsbewusster Eigentümer, Manager und/oder Berater in Bezug auf diese Vermögenswerte sowie als nachweislich langfristiger Investor auf.
 
8.2 Künftige Unternehmenspolitik
 
IFM GIF verfolgt eine langfristige Investitionspolitik und unterstützt dabei die nachhaltige Entwicklung der Investitionsunternehmen. IFM GIF verfügt sowohl über die erforderlichen finanziellen Mittel, als auch, über IFM Investors als ihren "Principal Advisor", über das Industrie Know-How, um die Zielgesellschaft (über die Bieterin) bei der Umsetzung ihrer langfristigen Ziele zu unterstützen und mit der Zielgesellschaft zum gemeinsamen Vorteil aller Gesellschafter zusammen zu arbeiten. Die Bieterin beabsichtigt derzeit, keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft oder die zukünftige Strategie der Zielgesellschaft auszuüben. IFM GIF und IFM Investors sind aber durchaus bereit, der Zielgesellschaft (über die Bieterin) ihr Know-how im Flughafensektor zur Verfügung zu stellen, soweit dies vom Management und den kontrollierenden Gesellschaftern gewünscht wird.
 
8.3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Börsenotierung
 
Die Notierung im Marktsegment Prime Market der Wiener Börse erfordert inter alia einen gewissen Streubesitz bzw Marktkapitalisierung: Bei einem Streubesitz von 25% (fünfundzwanzig Prozent) oder mehr muss die Marktkapitalisierung des Streubesitzes zumindest EUR 20 (Euro zwanzig) Millionen betragen und bei einem Streubesitz von unter 25% (fünfundzwanzig Prozent) muss die Marktkapitalisierung zumindest EUR 40 (Euro vierzig) Millionen betragen (die Marktkapitalisierungsbeträge wurden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Prime Market Bestimmungen indexiert). Auch wenn dieses Angebot vollständig angenommen wird, werden die relevanten Schwellenwerte für den Verbleib im Marktsegment Prime Market gemäß den aktuellen Börsekursen bei Weitem überschritten.
 
Ein Delisting der Zielgesellschaft ist nicht das Ziel dieses Angebots. Ein Rückruf der Notierung zum amtlichen Handel der Wiener Börse ist verpflichtend, wenn die gesetzlichen Notierungserfordernisse gemäß § 66a (1) Z 7 Börsegesetz (im Besonderen das gesetzliche Mindestmaß des Streubesitzes) nicht mehr erfüllt sind. Aus der Sicht der Bieterin gibt es keine Hinweise, dass dies eine mögliche Konsequenz dieses Angebots sein könnte, sogar bei einer hohen Annahmequote. Ein Ausscheiden aus dem Prime Market Segment und die potentielle Beendigung des Börsehandels würden zu einer voraussichtlich stark eingeschränkten Liquidität der Aktien führen und eine marktmäßige Preisbildung einschränken.

 
4 Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und Standortfragen
 
Ein erfolgreiches Angebot wird keine Auswirkungen auf den Standort und die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft haben. Ausgehend von den der Bieterin zur Verfügung stehenden öffentlichen Informationen, sind in näherer Zukunft keine signifikanten Streichungen von Arbeitsplätzen bei der Zielgesellschaft geplant. Die Bieterin weist darauf hin, dass die vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Zielgesellschaft gemäß § 14 ÜbG zu veröffentlichenden Erklärungen, die möglichen Auswirkungen des Angebots auf die Arbeitnehmer (Arbeitsplätze, Beschäftigungsbedingungen, Standort) beinhalten müssen. Ebenso besteht für die Belegschafts-vertretung die Möglichkeit, eine Äußerung zum Angebot zu verfassen.
 
9. INTERNATIONALE ASPEKTE
 
9.1 Verbreitungsbeschränkung
 
Dieses Angebot kann auch im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten angenommen werden.
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieses Angebots gekommen und/oder die dieses Angebot außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
 
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen dieses Angebots oder (iii) sonstige, mit diesem Angebot in Zusammenhang stehenden Dokumente außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Bieterin übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
 
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Dieses Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist. Dieses An-gebot wird weder von einer Behörde außerhalb der Republik Österreich genehmigt, noch wurde eine solche Genehmigung beantragt.
 
Die Bieterin übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme dieses Angebots außerhalb der Republik Österreich, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten.
 
9.2 Gleichbehandlung – US Sonderbestimmungen
 
Die Gleichbehandlungsbestimmungen in Punkt 6.11 werden von diesem Punkt 9.2 in keiner Weise eingeschränkt. Dieser Punkt 9.2 gilt ergänzend zu den Bestimmungen gemäß Punkt 6.11.

 
Gemäß Rule 14e-5 des Exchange Act, ist die Bieterin, oder ihre Vertreter oder Makler (als Bevollmächtigte) jederzeit berechtigt, außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb dieses Angebots eine gewisse Anzahl von Aktien zu erwerben oder diesbezügliche Vereinbarungen abzuschließen, beispielsweise durch freihändigen Verkauf zu den jeweils geltenden Kursen oder durch Pakettransaktionen zu den jeweils ausgehandelten Preisen. Falls die Bieterin, oder ihre Vertreter oder Makler (als Bevollmächtigte) dennoch Aktien zu einem höheren Kaufpreis, als in diesem Angebot festgelegt (Angebotspreis), erwirbt bzw diesbezüglich Vereinbarungen abschließt, so erhöht sich der Angebotspreis auf diesen höheren Kaufpreispreis unabhängig davon, ob das Angebot bereits angenommen wurde.
 
9.3 Verbot des Short Tendering
 
Gemäß Rule 14e-4 des Exchange Act ist es untersagt, direkt oder indirekt im eigenen Namen ein Teilangebot betreffend Wertpapiere anzunehmen, es sei denn, die das Angebot mit den Wertpapieren annehmende Person (i) hat eine Netto-Longposition gleich oder größer als die Gesamtanzahl der eingereichten Wertpapiere und (ii) sorgt dafür, dass die Wertpapiere gemäß den Bestimmungen des Angebots eingereicht werden. Rule 14e-4 enthält eine ähnliche Beschränkung, die auf das Angebot oder die Garantie eines Angebots im Namen einer anderen Person anwendbar ist.
 
Die Annahme dieses Angebots gemäß den voranstehenden Bestimmungen begründet eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Annehmenden Aktionär und der Bieterin zu den Bestimmungen und Bedingungen dieses Angebots, einschließlich der Gewährleistungszusage des Annehmenden Aktionärs, dass (i) der Aktionär über eine Netto-Longposition verfügt, die gleich oder größer als die Gesamtanzahl der eingereichten Wertpapiere gemäß Rule 14e-4 ist und (ii) die Annahme dieses Angebots in Übereinstimmung mit Rule 14e-4 erfolgt.
 
9.4 Hinweis für US Aktionäre
 
Dieses Angebot hat den Erwerb von Wertpapieren an einer österreichischen Gesellschaft zum Ziel. Aktionäre mit Sitz in den Vereinigten Staaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass diese Angebotsunterlage, sowie alle damit zusammenhängenden Dokumente, österreichischem Recht unterliegt und gemäß den österreichischen Offenlegungspflichten, Format und unternehmerischen Bräuchen erstellt wurde bzw wird, welche von den Vorschriften der Vereinigten Staaten abweichen können. Die Zielgesellschaft unterliegt nicht den regelmäßigen Berichterstattungspflichten nach dem Exchange Act und ist somit nicht verpflichtet, an die US Securities and Exchange Commission zu berichten und berichtet auch nicht an diese.
 
Dieses Angebot gilt auch für Aktionäre in den Vereinigten Staaten (ausgenommen Halter von ADR), unterliegt aber nur in beschränktem Umfang den amerikanischen Vorschriften für Übernahmeangebote und Kapitalmarktrecht (Section 14(e) und Regulation 14E des Exchange Act) und wurde ansonsten gemäß den Vorschriften des österreichischen Rechts erstellt. Daher unterliegt dieses Angebot anderen Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen als jene, die für Übernahmeangebote in den Vereinigten Staaten gelten, einschließlich betreffend Rücktrittsrechte, Zeitablauf des Angebots, Abwicklungsverfahren und genereller Zeitablauf.
 
Die Zielgesellschaft ist eine nach dem Recht der Republik Österreich bestehende Gesellschaft. Die Bieterin ist eine nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg bestehende Gesellschaft.

Bestimmte Mitglieder des Vorstands der Zielgesellschaft und der Bieterin sind nicht in den Vereinigten Staaten ansässig. Deswegen ist es für Aktionäre in den Vereinigten Staaten unter Umständen nicht möglich, in den Vereinigten Staaten Verfahren gegen die Zielgesellschaft oder die Bieterin bzw deren Vorstände oder Aufsichtsräte einzuleiten oder Urteile gegen diese Personen auf der Grundlage der zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen der US Börsegesetze durchzusetzen. Unter Umständen ist es auch nicht möglich, Klagen gegen die Zielgesellschaft und/oder die Bieterin oder gegen deren Vorstände oder Aufsichtsräte vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen der Verletzung von US Börsegesetzen einzuleiten.
 
Weder die US Securities and Exchange Commission, noch eine andere US Wertpapierregulierungsbehörde haben dieses Angebot genehmigt, abgelehnt oder befürwortet, oder die Richtigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit dieses Angebots oder eines damit zusammenhängenden Dokuments überprüft. Jegliche gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten einen Rechtsverstoß dar.
 
9.5 Steuerrechtliche Hinweise für US Aktionäre
 
Erhält ein Aktionär mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten eine Geldleistung nach diesem Angebot, wird unter Umständen ein steuerbarer Vorgang verwirklicht, der der US-Bundeseinkommensteuer bzw den (Steuer-) Gesetzen des jeweiligen US-Bundesstaates sowie ausländischen Steuergesetzen unterliegt. Jeder Aktionär wird aufgefordert, einen unabhängigen Steuerberater hinzuzuziehen und sich über die steuerrechtlichen Folgen der Annahme dieses Angebots zu informieren.
 
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
 
Dieses Angebot und dessen Abwicklung, insbesondere der aufgrund der Annahme dieses Angebots entstehende Kaufvertrag, sowie alle sonstigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Angebot unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
 
11. DIVERSES
 
11.1 Steuerrechtliche Fragen
 
Vorbehaltlich Punkt 6.7, trägt die Bieterin ausschließlich ihre eigenen Transaktionskosten, insbesondere die Kosten der Annahme- und Zahlstelle. Ertragssteuern und andere Steuern und Gebühren, welcher Art auch immer, die nicht als Transaktionskosten anzusehen sind, werden von der Bieterin nicht getragen. Den Aktionären wird empfohlen, vor Annahme des Angebots unabhängige steuerrechtliche Beratung einzuholen.
 
11.2 Auslegungsgrundsätze
 
Sofern aus dem Zusammenhang nicht zwingend anders hervorgeht, gelten in diesem Angebot und, falls zutreffend, allfälligen zukünftigen Änderungen die folgenden Auslegungsgrundsätze:

 
(A) Verweise auf Punkt und Absätze beziehen sich, sofern nichts anders festgelegt, auf dieses Angebot;
 
(B) Verweise auf eine gesetzliche Bestimmung gilt ebenso als Verweis auf jede geänderte, überarbeitete oder neue Fassung;
 
(C) Verweise auf eine Behörde oder Aufsichtsbehörde bezieht sich ebenso auf deren Nachfolger;
 
(D) Zeitangaben, sofern nicht anders angegeben, beziehen sich auf die MEZ (Mitteleuropäische Zeit);
 
(E) Verweise auf ein von diesem Angebot verschiedenes Dokument, schließt dessen Veränderung, Neufassung und Ergänzung zu jedem Zeitpunkt mit ein (sofern dies nicht den Bestimmungen dieses Angebots widerspricht); und
 
(F) Widersprüche zwischen Beträgen, die in arabische Ziffern und in Worten ausgedrückt sind, geht der Ausdruck in Worten vor, unabhängig davon welcher von beiden in Klammern ausgedrückt ist.
 
11.3 Verbindlichkeit der deutschen Fassung
 
Diese Angebotsunterlage wird in einer deutschen Originalfassung und eine englischen Übersetzung erstellt. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Originalfassung. Die englische Übersetzung des Angebots ist nicht verbindlich und dient nur zu Informationszwecken.
 
11.4 Berater der Bieterin
 
Als Berater der Bieterin sind tätig:
 
(A) Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, Vienna Twin Tower, Wienerbergstraße 11, A-1100 Wien, Österreich (Email: viennaairport@ehlaw.at, Fax: +43 1 606 3647-58 ), ist die österreichische Rechtsberaterin der Bieterin, ihre Vertreterin und Zustellbevollmächtigte gegenüber der Übernahmekommission;
 
(B) Allen & Overy LLP, One Bishops Square, London, E1 6AD, Vereinigtes Königreich, ist die Rechtsberaterin der Bieterin zu Rechtsfragen des Vereinigten Königreiches bzw der Vereinigten Staaten;
 
(C) Nomura International Plc, One Angel Lane, London, EC4R 3AB, Vereinigtes Königreich, ist die Finanzberaterin der Bieterin.
 
11.5 Weitere Informationen
 
Auskünfte betreffend die Abwicklung dieses Angebots können bei der Annahme- und Zahl-stelle erlangt werden:
 
UniCredit Bank Austria AG, unter der Postadresse 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 3, und per Email unter 8473_Issuer_Services@unicreditgroup.at.
 
11.6 Angaben zum Sachverständigen der Bieterin
 
Die Bieterin hat PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, Österreich, gemäß § 9 ÜbG zu ihrem Sachverständigen bestellt.