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Ihr Flughafen Wien Team

Airport ID Card

Aufgrund der EU-Verordnungen betreffend Luftfahrtsicherheit ist die Flughafen Wien AG (=VIE) zur Sicherung des Flughafengeländes verpflichtet. Der Zugang und die Zufahrt zu den land- und luftseitigen Bereichen sind deshalb nur berechtigten Personen zu gestatten. Die benötigten Berechtigungen erhalten Sie mit der Airport ID Card.

Die Beantragung einer permanenten Airport ID Card erfolgt auf digitalem Weg:

Der behördliche Teil, Registrierung und Eingabe von Mitarbeiter:innen, findet in der ZÜP-Anwendung des BMIMI statt, welches über das USP erreichbar ist.

Die Auftragserstellung, Beantragung der Airport ID Card und Schulungsbuchung findet im Airport ID System der Flughafen Wien AG statt.

Hilfestellung zum Airport ID System

Wie beantrage ich eine Airport ID Card im AIS?

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie permanente Airport ID Cards im Airport ID System (AIS) beantragen können.

Anleitung Beantragung
(PDF, 2.49 MB)

Hilfestellung zur ZÜP-Anwendung des BMIMI

Was ist das Unternehmensserviceportal (USP)?

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Ziel ist es, einen zentralen One-Stop-Shop einzurichten, in dem Unternehmen die für sie relevanten Informationen abfragen sowie ihre rechtlichen Verpflichtungen rasch und effizient abwickeln können.

Über das USP ist die ZÜP-Anwendung erreichbar (siehe unten).

Wie registriere ich mich im USP?

Dieser Punkt ist für alle wichtig, die sich noch nie im USP registriert haben.

Anleitung zum Einstieg
(PDF, 1.03 MB)

Was ist die ZÜP-Anwendung?

Die Anwendung Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security (ZÜP-Anwendung) ist eine Anwendung des BMIMI und dient der Erfassung der Daten des/der externen Mitarbeiter:in. Die ZÜP-Anwendung kann über das Unternehmensservice Portal (USP) aufgerufen werden (siehe oben). Hierfür ist eine Anmeldung im USP mit Zweifaktorauthentifizierung wie z.B.  Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich.

Alle Infos zur ZÜP-Anwendung finden Sie unter folgendem Link.

Für etwaige telefonische Rückfragen zur ZÜP-Anwendung hat das BMIMI eine Hotline eingerichtet.

Sie erreichen das Servicebüro werktags von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter  +43 (0) 800 21 53 59 (gebührenfrei) 

oder per E-Mail an
airportsecurity@bmimi.gv.at

 



Gültigkeit der Airport ID Card und Zuverlässigkeit der Person

Gültigkeit der neuen erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung (E-ZÜP):

1 Jahr Die Verlängerung muss von Ihnen als Unternehmen für jeden Airport ID Card Besitzer jährlich beantragt werden. Es kommt vom Airport ID System ein automatisch generiertes E-Mail als Reminder.

Gültigkeit der Airport ID Card (also der Plastikkarte):

5 Jahre (siehe „gültig bis“ auf Airport ID Card) Vor Ablauf der 5 Jahre kommt vom Airport ID System ein automatisch generiertes E-Mail als Reminder.

Gültigkeit der EU-Sicherheitsschulung:

5 Jahre Vor Ablauf der 5 Jahre kommt vom Airport ID System ein automatisch generiertes E-Mail als Reminder.

Gemäß der EU-Verordnung 2015/1998, verliert die EU-Sicherheitsschulung ihre Gültigkeit, wenn die Airport ID Card mehr als 6 Monate nicht verwendet wurde!

AIS-Support

Für Rückfragen zum Airport ID System steht Ihnen unser AIS-Support werktags (Montag bis Freitag) von 8 bis 16 Uhr unter +43-1-7007-23666 und per E-Mail an  ais-support@viennaairport.com zur Verfügung.

Bei Bedarf können Online-Schulungstermine für den ersten Kontakt mit dem Airport ID System vereinbart werden. Dauer ca. 1 Stunde. Bitte schreiben Sie an folgende E-Mail-Adresse, wenn Sie Interesse an einem Termin haben:  ais-support@viennaairport.com

FAQs

Für die Beantragung, E-ZÜP, Schulungsbuchung, Sperre der Airport ID Card etc. benötigen Sie unter anderem die flughafeneigene Software Airport ID System, das Ausweisberechtigungs- und -verwaltungssystem. Das Airport ID System ist die digitale Ausweisstelle.

Der Arbeitsauftrag wird vom VIE-Ansprechpartner im Airport ID System angelegt und weist die dienstliche Notwendigkeit für die Ausstellung von Airport ID Cards nach. In diesem Auftrag legt der VIE-Ansprechpartner die Anzahl der Airport ID Cards, die ein Unternehmen beantragen darf und die Bereiche, die auf die Airport ID Cards aufgedruckt werden, fest. Ebenso wird im Auftrag geregelt, wie die Airport ID Cards verrechnet werden (intern/extern). Jedem/Jeder Mitarbeiter:in muss im AIS-Portal ein Arbeitsauftrag für die Tätigkeit und für die Verrechnung zugewiesen werden. Mitarbeitern, die dieselben Bereiche und Berechtigungen auf ihrer Airport ID Card benötigen, kann derselbe Auftrag für die Tätigkeit zugewiesen werden. 

Montag–Donnerstag (an Werktagen): 08:30 Uhr und 13:00 Uhr.
Eine Terminbuchung über das AIS-Portal ist unbedingt erforderlich!
Das Identitätsdokument, das für die E-ZÜP-Beantragung hochgeladen wurde, ist zur Sicherheitsschulung mitzubringen.

  • Für die Ausgabe von Begleitausweisen und Temporären Ausweisen: rund um die Uhr 24/7 
  • Permanente Airport ID Cards: Montag–Donnerstag (an Werktagen) 07:00–18:00 Uhr, Freitag (an Werktagen) 07:00–16:30 Uhr

Wir haben Standardzugangsbereiche festgelegt:

  • Öffentlicher Bereich: BW–Büro- und Werkstättengelände (wird nicht auf der Airport ID Card aufgedruckt)
  • Zutrittsbeschränkter Bereich: TR–Transit
  • Sicherheitsbereich: TG–Transit Gate, FR–Fracht, VO–Vorfeld, GZ–Gepäckszentrale, FB–Flugbasis (Austrian Gelände), LFZ–Luftfahrzeug

Individuelle Zugangsberechtigungen beantragen Sie bitte per E-Mail an airportidcenter@viennaairport.com mit dem Betreff „Individuelle Zugangsberechtigungen“ und beschreiben darin den Bereich und/oder schicken Türnummern und ein Foto davon.

Im Menü „Personen“ öffnen Sie den Datensatz des/der Mitarbeiter:in.

Rechts unten am Bildschirm drücken Sie auf den grünen Button und klicken auf „Firmenaustritt“. Am Bildschirm erscheint nun ein Popup-Fenster, wo Sie den Austritt noch einmal bestätigen müssen.

Anschließend ist die Airport ID Card an das Airport ID Center zu retournieren! Nicht retournierte Airport ID Cards werden entsprechend unserer Preisliste verrechnet.

Bitte beachten Sie: Wird bei einem/r ausgeschiedenen Mitarbeiter:in der Firmenaustritt im AIS-Portal nicht bestätigt, erhalten Sie weiterhin alle E-Mail-Benachrichtigungen für diese Person.

Im AIS-Menü „Personen“ suchen Sie den Datensatz der Person. Rechts am Bildschirm in der Spalte „Zugang“ drücken Sie in der Zeile der Person auf „Aktiv/Inaktiv“. Danach öffnet sich ein Popup-Fenster. Dort müssen Sie nun eine Begründung eingeben und auf „Übernehmen“ drücken.

Für die Aufhebung der Sperre kontaktieren Sie bitte das Airport ID Center unter airportidcenter@viennaairport.com.

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Fremdenpass
  • Konventionsreisepass

Ein Führerschein ist kein Identitätsdokument.

Die Airport ID Card muss sofort gesperrt werden! Sie können diese im AIS-Portal selbst vornehmen oder das Airport ID Center (DW 23666), bzw. das Security Operation Center (DW 25666) kontaktieren, um eine unverzügliche Sperre zu veranlassen.

Anschließend muss der/die Mitarbeiter:in eine Verlustanzeige machen. Dies kann er/sie bei einem Magistrat, einem Gemeindeamt, oder online unter www.fundamt.gv.at machen.

Mit der ausgedruckten Verlustanzeige und dem Reisepass bzw. Personalausweis kommt der/die Mitarbeiter:in während den Öffnungszeiten persönlich zum Airport ID Center und erhält eine neue Airport ID Card.

Die Airport ID Card muss sofort gesperrt werden! Sie können diese im AIS-Portal selbst vornehmen oder das Airport ID Center (DW 23666), bzw. das Security Operation Center (DW 25666) kontaktieren, um eine unverzügliche Sperre zu veranlassen.

Anschließend muss der/die Mitarbeiter:in eine Diebstahlsanzeige bei einer Polizeistation machen.

Mit der ausgedruckten Diebstahlsanzeige und dem Reisepass bzw. Personalausweis kommt der/die Mitarbeiter:in während den Öffnungszeiten persönlich zum Airport ID Center und erhält eine neue Airport ID Card.

Preisliste

Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste zur Airport ID Card

Öffnungszeiten Airport ID Center

Montag – Donnerstag (an Werktagen): 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag (an Werktagen): 07:00 bis 16:30 Uhr

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