Ausstellung von Zufahrtsberechtigungen
Der Weg zu einer permanenten Zufahrtsberechtigung
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Besitz einer permanenten Airport ID Card ist!
Beantragung für Fahrzeuge mit Kennzeichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Zulassungsscheines
- Kopie des gültigen §57a-Überprüfungsberichtes (entfällt für Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind)
Beantragung für Fahrzeuge ohne Kennzeichen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der betrieblichen Sicherheit, ausgestellt von einer qualifizierten Fachwerkstätte (entfällt für Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind)
Das Airport ID Center holt die Zustimmung der Airside Operations ein und verständigt Sie telefonisch oder per Email, wenn
die Zufahrtsplakette abgeholt werden kann.
Bereiche
Öffentlicher Bereich
-
BW – Büro- und Werkstättengelände
Zutrittsbeschränkter Bereich
-
TR – Transit
Sicherheitsbereich
- TG – Transit Gate
- FR – Fracht
- VO - Vorfeld
- GZ – Gepäckzentrale
- LFZ – Luftfahrzeug
- FB – Flugbasis