Ausstellung von Zufahrtsberechtigungen
Der Weg zu einer permanenten Zufahrtsberechtigung
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Besitz eines permanenten Flughafenausweises ist!
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Das Antragsformular für Zufahrtsgenehmigungen ist vollständig ausgefüllt mit einer Kopie des Zulassungsscheines im Airport ID Card Office im Terminal 3, Ebene 2 abzugeben.
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Das Airport ID Card Office holt die Zustimmung der Airside Operations ein und verständigt Sie, wenn die Zufahrtsplakette abgeholt werden kann.
Der Weg zu einer befristeten Zufahrtsberechtigung
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Eine Ankündigung für das Fahrzeug ist einen Werktag vorher unter www.viennaairport.com/antrag_befristete_zugangsberechtigung zu schreiben.
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Der Zulassungsschein wird an der Ausgabestelle (CP West oder CP Ost) hinterlegt.
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Eine befristete Zufahrtsberechtigung gilt max. 24 Std und wird nur für dienstliche Zwecke ausgegeben.
Bereiche
Öffentlicher Bereich
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BW – Büro- und Werkstättengelände
Zutrittsbeschränkter Bereich
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TR – Transit
Sicherheitsbereich
- TG – Transit Gate
- FR – Fracht
- VO - Vorfeld
- GZ – Gepäckzentrale
- LFZ – Luftfahrzeug
- FB – Flugbasis