Kontakt
Telefonnummern und Kontaktdaten
Aktuelle Informationen zu temporären Einreisebestimmungen für Angehörige unterschiedlicher Staaten finden sich auf der Website
des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
BMEIA: Service-Nummer +43-0-5011500
www.bmeia.gv.at
Bei Notfällen im Ausland:
Bürgerservice des BMEIA: +43-190-115-4411
www.bmeia.gv.at
Links zu Fluglinien-Kontakten
www.viennaairport.com/fluglinien
Gesundheitsministerium
Kontaktformular auf www.sozialministerium.at
Außenministerium
Hotline des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
Tel. +43-0-5011500
Bürgerservice
Tel. +43-190-1154411
Kontaktdaten der österreichischen Vertretungen weltweit
https://www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen
Innenministerium
Bürgerservice Innenministeriums
Tel. +43-1-531263100
www.bmi.gv.at
Häufig gestellte Fragen
Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige nach Österreich
Informationen bietet Ihnen dazu die Internetseite des Außenministeriums
Einreise in Österreich, Visum
Informationen bietet Ihnen dazu die Internetseite des Außenministeriums
Pass verloren, Notpass
Falls Sie Ihren Reisepass verloren haben, können Sie am Flughafen Wien in der Ausweisstelle einen Not-Pass beantragen. Dafür
benötigen Sie ein Passbild, 75,90 Euro, und einen Identitätsnachweis (z.B. Führerschein).
Die Ausweisstelle befindet sich in der Ebene 2. Sie erreichen die Ausweisstelle über Check-in 3, Abflugebene oder über die Ankunftsebene.
Personalausweis statt dem Pass
Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen
Reisepassersatz haben. Auf folgender Internetseite erfahren Sie in welchen Ländern ein österreichischer Personalausweis als
Reisedokument gilt: help.gv.at
Führerschein statt dem Pass bei Reisen
Reisende müssen sich bei jeder Flugreise, auch innerhalb von Schengen-Ländern und EU-Ländern, immer und überall mit Reisepass
bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können. Z.B. ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Zugang zum Transitbereich ohne gültige Bordkarte
Zugang zum Transitbereich, also dem Bereich nach der Bordkartenkontrolle, gibt es für einen Transit- oder Gate-Besuch leider
nicht. Der Zugang ist nur Eltern zu Begleitzwecken (Anmeldung bei der jeweiligen Airline), Lieferanten der Shops (nach vorhergehender
Anmeldung durch den Shop) und Mitarbeitern mit gültigem Ausweis gestattet.
Wohin kann ich mich für Beschwerden rund um die Sicherheitskontrolle wenden?
Als selbstständige und unabhängige Einrichtung steht Ihnen die Ombudsstelle für Anregungen, Kritik und Fragen ausschließlich
per Mail zur Verfügung unter ombudsstelle-sicherheit@viennaairport.com
Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nicht durchgehend besetzt ist, aber im Sinne der Kundenorientierung Ihr Anliegen
zeitnah bearbeitet wird.
Zollbestimmungen, Einfuhr von diversen Gütern
Das Bundesministerium für Finanzen ist in Österreich für alle Zollfragen zuständig. Die vom Ministerium bereitgestellten Informationen
sollen Ihnen bei der Beurteilung helfen, ob Sie Ihre mitgeführten Waren abgabenfrei nach Österreich einführen können und ob
bzw. welche Formalitäten bei der Einreise zu beachten sind: bmf.gv.at
Zollbestimmungen anderer Länder, Einfuhr von Gütern in andere Länder
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Einfuhr von Gütern in andere Länder an die zuständige Behörde des jeweiligen Landes bzw.
Ihre Flugline. Der Flughafen Wien verfügt über keinerlei Informationen zur Einfuhr von Waren in andere Länder.
Mitnahme von Haustieren
Ihr Ansprechpartner für die Mitnahme von Tieren ist die Fluglinie mit der Sie reisen. Die meisten Fluglinien bieten die gesuchte
Info über Tiere im Handgepäck bereits auf der jeweiligen Internetseite an bzw. haben eine Hotline für Fragen. Kontaktliste der Fluglinien
Spezialthemen
Flugspuren & Beschwerdemanagement - Kontaktformular Fluglärm
Flugverkehrsrelevante Informationen finden Sie auf www.flugspuren.at.
Förderprogramm für Anrainer
Das Lärmschutzprogramm Flughafen Wien gehört zu einem Bündel an Maßnahmen rund um eine 3. Piste, die im Mediationsvertrag
vereinbart wurden. Ziele des Lärmschutzprogramms sind der Schutz der Gesundheit und die Erhöhung der Lebensqualität der Menschen,
die nahe am Flughafen leben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Fenstersanierungen sowie Schalldämmlüfter vom Flughafen
Wien gefördert. Mehr Infos hierzu auf der Lärmschutzprogramm Website.
Mit der Einrichtung eines unabhängigen und anerkannten elektronischen Hinweisgebersystems eröffnet die Flughafen Wien AG den Beschäftigten, Lieferanten und Kunden die Möglichkeit, Hinweise auf wirtschaftskriminelle Handlungen zu geben. Die Hinweise werden absolut vertraulich behandelt und die Anonymität ist durch das System gewährleistet.
Sie erreichen das Hinweisgebersystem über folgende Internetadresse:
https://viennaairport.integrityline.app/
Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiterführenden Informationen zum System.
Fragen, Anregungen, Beschwerden
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Flughafen Wien AG direkt zu kontaktieren. Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr Lob, Ihre Kritik und weitere Anliegen zukommen zu lassen.
Für sämtliche Anfragen rund um Ihre Flugbuchung, z.B. zu Flugtarifen, Gepäckbestimmungen, Umsteigezeiten, Ticketerstattungen oder Passagierlisten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluglinie.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu den aktuellen Einreisebestimmungen für das In- und Ausland keine Auskünfte geben können.
Die Einreisebestimmungen für Österreich finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen im Ausland finden Reisende auf der Website des Außenministeriums oder unter der Hotline +43-1-90115-4411.
Für Flugauskunft oder wenn Sie persönlich mit dem Contact Center des Flughafen Wien sprechen möchten, erreichen Sie uns unter: +43-1-7007-0