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Ihr Flughafen Wien Team

Mehrwertsteuer-RückerstattungOEGS-Info

Besucher aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern können sich vor ihrem Heimflug die Mehrwertsteuer auf alle ihre in Österreich getätigten Einkäufe rückerstatten lassen.
Bitte beachten Sie hierfür folgenden Ablauf:

Schritt 1:

Begeben Sie sich in einen der ausgezeichneten DEV-Bereiche (Digital Export Validation) und führen Sie dort auf Ihrem eigenen mobilen Gerät (verbinden Sie sich hierfür mit dem DEV-WiFi) oder an einem der Selbstbedienungskioske die digitale Export-Validierung für Gegenstände durch, die Sie mit dem Gepäck aufgeben. 

Anleitung digital Export Validatierung

Waren, die im Handgepäck mitgeführt werden, können an einem DEV-Schalter bei Ihrem Boarding-Gate validiert werden.
 

Schritt 2:

Geben Sie nach Validierung Ihrer Exportgüter Ihr Gepäck beim Check-in auf. Wenn sich Ihre gekauften Waren im Handgepäck befinden, lassen Sie die Ausfuhr auf den dazugehörigen Dokumenten dafür unbedingt nach der Sicherheitskontrolle validieren.
 

Schritt 3:

Holen Sie sich die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe zurück. Nach der Validierung können Sie sich bei Interchange den Tax Free Refund bar ausbezahlen oder als Gutschrift direkt auf Ihre Kreditkarte überweisen lassen.

Sollten notwendige Daten auf Ihrem Tax Free Formular falsch oder unvollständig ausgefüllt worden sein oder vorzeigepflichtige Waren nicht vorgelegt werden können, muss der Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung abgelehnt werden.

Allgemein

Die Mehrwertsteuer wird nur bei Erfüllung folgender Voraussetzungen rückerstattet:

  1. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in einem Drittland bzw. einem Nicht-EU-Land.

  2. Sie haben keinen Nebenwohnsitz innerhalb der Europäischen Union. Davon ausgenommen sind Länder, die als Drittlandsgebiet bezeichnet werden. Zum Beispiel: Kanarische Inseln, Grönland, Luganer See, San Marino.

  3. Der Gesamtwert Ihres Einkaufs beträgt mindestens 75,01 Euro pro Rechnung.

Ein Beispiel:

Zwei Rechnungen vom gleichen Tag und vom gleichen Geschäft mit einem Einkaufswert von jeweils 30 Euro und 50 Euro berechtigen nicht zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Der Mindesteinkaufsbetrag richtet sich nach nationalem Recht.

 
Länder der Europäischen Union, welche nicht Tax Free berechtigt sind
Belgien Kroatien Schweden
Bulgarien Lettland Slowakei
Dänemark Litauen Slowenien
Deutschland Luxemburg Spanien
Estland Malta Tschechien
Finnland Niederlande Ungarn
Frankreich Österreich Zypern
Griechenland Polen  
Irland Portugal  
Italien Rumänien  

Gebietsausnahme in der EU, deren Bürger Tax Free berechtigt sind
EU Mitgliedsstaat Territorien
  Andorra
Dänemark Faröer
Dänemark Grönland
Deutschland Insel Helgoland, Gebiet von Büsingen
Finnland Åland-Inseln
Frankreich überseeische französische Departements Guadeloupe, Martinique, Guyana, La Réunion
Griechenland Berg Athos
Italien Livigno, Campione d'Italia, der zum ital. Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees
  San Marino
  Vatikan
Niederlande Aruba und Niederländische Antillen
Spanien Ceuta, Melilla
Spanien Kanarische Inseln

Schengen Länder außerhalb der Europäischen Union, welche Tax Free berechtigt sind
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz