Sicherheitskontrolle (Person, Handgepäck & aufgegebenes Gepäck)OEGS-Info
Ablauf der Sicherheitskontrolle
So kommen Sie mühelos und gut vorbereitet durch die Sicherheitskontrolle.
Die Security hat ihre Vorgaben und Richtlinien, helfen Sie mit und folgen Sie den Aufforderungen der Mitarbeiter:innen.
Vorbereitung Flüssigkeiten
Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist im Handgepäck nur eingeschränkt erlaubt.
Nähere Informationen finden Sie bei der Kontrolle von Handgepäck (siehe Text weiter unten).
Vorbereitung elektrische/elektronische Geräte und persönliche Gegenstände
Halten Sie elektronische/elektrische Geräte, die größer als DIN A5 sind (z.B. Laptops, Tablets, große Kameras etc.), und persönliche Gegenstände, die sich noch an Ihnen befinden (z.B. Handy, Geldbörse, Münzen etc.), griffbereit für die Ablagebox.
Was gehört in die Ablagebox?
Legen Sie die unter 1. und 2. genannten Beispiele sowie Oberbekleidung wie Jacken, Mäntel, Schals, Hüte etc. bei der Kontrollstelle
in eine Ablagebox.
Bitte informieren Sie die Mitarbeiter:innen über leicht zerbrechliche oder sensible Gegenstände, damit diese entsprechend
kontrolliert werden.
Personenkontrolle
Alle Reisenden haben eine Metalldetektorschleuse zu durchschreiten und gegebenenfalls visitiert zu werden.
Personen mit Herzschrittmacher: Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen an der Kontrollstelle.
Röntgenkontrolle
Handgepäck, Flüssigkeiten, elektronische/elektrische Geräte und andere Gegenstände wie Kinderwägen werden mittels Röntgengerät kontrolliert.
Sprengstofftest
Im Zuge des Kontrollprozesses kann es jederzeit zu einer Sprengstoffkontrolle an Ihnen und Ihrem Gepäck kommen.
Welche Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitgenommen werden?
Maximal 100ml große Gebinde (oder kleiner), befüllt mit ungefährlichen Flüssigkeiten, aufbewahrt innerhalb eines maximal 1 Liter großen, durchsichtigen,
wiederverschließbaren Plastikbeutels.
Pro Passagier ist nur ein 1 Liter Beutel erlaubt.
Medizinische Produkte bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden.
Babynahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml und diätetische Nahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden.
Medizinische Produkte, Babynahrung oder diätische Nahrung über 100ml, die auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden, können auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden.
Einkäufe aus dem Airport Shopping des Flughafen Wien oder anderer Flughäfen dürfen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, sofern:
- diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Tamper Evident Bag) verpackt wurden,
- sich die Originalrechnung darin befindet,
- der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde.
Einkäufe können auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden
Verbotener Gegenstand – was tun?
Sie wurden in der Sicherheitskontrolle aufgehalten und tragen einen verbotenen Gegenstand bei sich, der zurückgewiesen wurde?
Dann bietet der Flughafen Wien folgende Möglichkeiten:
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Unterstützung bei einem nachträglichen Check-in des verbotenen Gegenstandes, sofern dieser im Aufgabegepäck erlaubt ist (Bitte klären Sie mögliche Zusatzkosten in diesem Fall mit Ihrer Airline ab)
-
Deponierung des Gegenstandes (Depot Service - abhängig von der Gegenstandsart. Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit den Sicherheitsmitarbeiter:innen am Security Service Counter ab)
-
Unterstützung beim Versand mit dem Postservice an eine Wunschadresse (Postservice - abhängig von der Gegenstandsart und -größe bis max. ein A4-Kuvert. Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit den Sicherheitsmitarbeiter:innen am Security Service Counter ab)
Unsere Mitarbeiter:innen am Security Service Counter bei den Sicherheitskontrollen im Terminal 1 und im Terminal 3 informieren Sie gerne direkt vor Ort.
Informieren Sie sich vor Abflug über die Sicherheitsbestimmungen der Zielflughäfen. Andere nationale Gesetze können teilweise strenger sein.
Kontrolle aufgegebenes Gepäck
Bei Ihrem Flugtarif ist ein Aufgabegepäckstück inkludiert und Sie wollen Ihr Gepäckstück aufgeben? Dafür können Sie den Self Bag Drop oder die besetzten Schalter Ihrer Fluglinie laut Informationsmonitor nutzen.
Finden Sie Ihren Weg am Flughafen Wien.
Tipps für Ihr aufgegebenes Gepäck
Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck deutlich mit Namens- und Adressschild.
Führen Sie wertvolle Gegenstände, wichtige Dokumente oder Medikamente im Handgepäck bei sich.
Versperren Sie Ihre Koffer. Verwenden Sie gegebenenfalls zusätzlich einen festen Gurt oder ein Zollschloss.
Entfernen Sie alte Anhänger (Bagtags) und alte Klebestreifen von früheren Reisen – viele verschiedene Anhänger sind für das Gepäckerfassungssystem verwirrend und erhöhen das Risiko, dass Ihr Koffer nicht richtig zugeordnet werden kann.
Freigepäck bestimmt Ihre Airline
Je nach Tickettarif ist die Beförderung von Freigepäck enthalten. Sie finden Ihre Freigepäckerlaubnis auf Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung.
Alle Fluglinien geben ein Gewicht und einen maximalen Umfang pro Freigepäckstück vor.
Gefahrgüter
Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können, wie z.B.:
- Fortbewegungsmittel mit eingebauten Lithium-Batterien
- Lawinenrucksäcke
- Schwimmwesten
- Trockeneis
- Autobatterien
- und Ähnliches
Für den Transport von gefährlichen Gütern gelten abhängig von der gewählten Airline besondere Bestimmungen.
Informieren Sie sich vor Abflug über die Sicherheitsbestimmungen bei Ihrer Airline.
Wir empfehlen ausdrücklich, beim Check-In Schalter der jeweiligen Airline bekanntzugeben, wenn Sie Schwimmwesten, Lawinenrucksäcke
oder Lithium-Batterien mit sich führen, auch wenn die Mitnahme dieser Gegenstände grundsätzlich von der jeweiligen Airline
erlaubt sein sollte.
Ombudsstelle Sicherheitskontrolle
Als selbstständige und unabhängige Einrichtung steht Ihnen die Ombudsstelle für Anregungen, Kritik und Fragen ausschließlich
per Mail zur Verfügung unter
ombudsstelle-sicherheit@viennaairport.com
Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nicht durchgehend besetzt ist, aber im Sinne der Kundenorientierung Ihr Anliegen
zeitnah bearbeitet wird.